Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zur Hälfte, der Erstbeklagte zu 1/8 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 200 KG M***** Grundstück 279/1. Dieses Grundstück ist in Natur der Zufahrtsweg zu den Grundstücken 279/2, 279/3, 279/4 und 279/5 je KG M*****. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 279/3, der Erstbeklagte und seine Gattin sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstückes 279/5 Haus Sch***** 33. Dieser Zufahrtsweg ist 2,3 bis 2,4 m breit. In der Mitte befindet sich ein Rasen... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §26 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wurden vom Verwalter Beiträge zu einem gesondert zu verwahrenden Instandhaltungsfonds nicht eingehoben, so besteht auch keine diesbezügliche Abrechnungspflicht und Herausgabepflicht, ungeachtet einer allfälligen Schadenersatzpflicht. Entscheidungstexte 5 Ob 1055/91 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 5 Ob 1055/91 Veröff: WoBl 1992,1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger, Dr. Egermann, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller Ingrid P***** und aller anderen Wohnungseigentümer des Hauses ***** alle vertreten durch Dr. Erich Kadlec, Rechtsanwalt in Wien, wider den Antragsgegner Dr. Peter ZUMTOBEL, Rechtsanwalt in Salzburg, als... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AWEG §16WEG §17
Rechtssatz: Die Entgegennahme von Rücklagebeiträgen zur Auffüllung des Rücklagenkontos bereichert nicht den Verwalter, weil sie für die Miteigentümer erfolgte. Ihnen gehören die "Gemeinschaftsgelder"; sie stehen nicht einmal treuhändig im Eigentum des Verwalters. Entscheidungstexte 5 Ob 60/91 Entscheidungstext OGH 05.07.1991 5 Ob 60/91 Verö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31. 12. 1983 Verwalter einer im Wohnungseigentum stehenden Hausanlage in K*****, bei der Vorsorge für künftige Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten eine Rücklage iS des § 16 Abs 1 WEG zu bilden war und auch gebildet wurde. Diese Rücklage betrug laut Abrechnung des Klägers zum 31. 12. 1983 S 98.839,16, doch hat er dem Beklagten, seinem Nachfolger als Verwalter, nur S 44.590,- (teils in bar, teils in Wertpapieren) übergeben. Auf Antrag eines ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 2002 §16
Rechtssatz: Sind einer Vereinbarung die Grenzen baulicher Veränderungen nicht ausdrücklich zu entnehmen und ergeben sie sich auch nicht aus der dem Erklärungsgegner erkennbaren Absicht des Erklärenden, dann können die für die rechtsgestaltende Entscheidung solcher Streitigkeiten unter Miteigentümern und Wohnungseigentümern bestehenden Regeln als Mittel ergänzender Auslegung herangezogen werden, um den Vertrag so z... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1963 beabsichtigte die S*** K*** auf der in ihrem Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ 2 Grundbuch Klosterneuburg zwei Mehrfamilienhäuser zu errichten und hinsichtlich der neu geschaffenen Wohnungen Wohnungseigentum zu begründen. Mit den Interessenten an den neu zu schaffenden Wohnungen wurden gleichlautende Vereinbarungen (Beilage A) getroffen, die ihnen den Status von Wohnungseigentumsbewerbern einräumten. Der Antragsgegner war in der Zeit vom 1. April 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §833WEG §14WEG §16
Rechtssatz: Ob und in welcher Höhe und mit welchem jährlich aufzubringenden Betrag die Rücklage zu bilden und zu ergänzen ist, ist bis zu einer Mehrheitsentscheidung eine vom Verwalter zu lösende Frage der ordentlichen Verwaltung. Entscheidungstexte 5 Ob 78/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 5 Ob 78/88 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer von 1142/100.000-Anteilen an der Liegenschaft EZ 104 KG Klagenfurt, mit welchen das Wohnungseigentum an einer Wohnung im Haus Klagenfurt, Feldmarschall-Conrad-Platz 11, untrennbar verbunden ist. DDr.Georg K*** ist ebenfalls Miteigentümer der Liegenschaft EZ 104 KG Klagenfurt. Auch mit seinem Miteigentumsanteil ist das Wohnungseigentum an einer Wohnung im genannten Haus untrennbar verbunden. Der Antragsgegner war bis Ende 1983 Verwalter ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §19
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die Miteigentümer mit der Zahlung der Rücklagenbeiträge oder der Beiträge zur Deckung der sonstigen Aufwendungen für die Liegenschaft in Rückstand geraten sind, sind die Bestimmungen der §§ 1415, 1416 ABGB zugrunde zu legen. Entscheidungstexte 5 Ob 152/86 Entscheidungstext OGH 04.11.1986 5 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr ***** im Haus *****. Mit der am 24. 6. 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags von 27.807,17 S sA. Sie brachte vor: Der Beklagte sei nach § 19 WEG 1975 verpflichtet, anteilig die Betriebskosten der Liegenschaft zu begleichen; es sei die Leistung monatlicher Betriebskostenakonti vereinbart worden. Trotz mehrmaliger Mahnung se... mehr lesen...
Der Beklagte ist zu 37 070/1 000 000 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 126 KG K mit dem Wohnhaus Klagenfurt A-Straße Nr. 8. Mit diesen Eigentumsanteilen ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 2 im zweiten Obergeschoß des Objektes 1 verbunden. Außerdem ist der Beklagte Nutzungsberechtigter der Garage 16/51. Die Klägerin verwaltet die auf dieser Liegenschaft errichtete Wohnungseigentumsanlage seit 1. 1. 1975. Mit der am 13. 11. 1980 erhobenen Klage begehrte die Klägerin vom... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §16 Abs1 idF 3.WÄGWEG 2002 §31 Abs1
Rechtssatz: Das WEG 1975 normiert keine unbedingte Pflicht zur Bildung einer Rücklage; die Bildung der Rücklage wird vielmehr den Wohnungseigentümern bzw dem diese unter Bindung an die Weisungen der Mehrheit vertretenden Verwalter überlassen. Entscheidungstexte 5 Ob 29/82 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 5 Ob 29/82 Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479ABGB §1480ABGB §1486 Z1WEG §16WEG 2002 §31WEG 2002 §32
Rechtssatz: Beitragsrückstände zur Rücklage verjähren mangels Anwendbarkeit des § 1480 und des § 1486 Z 1 ABGB in dreißig Jahren. Entscheidungstexte 5 Ob 29/82 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 5 Ob 29/82 Veröff: ImmZ 1984,212 = SZ 56/49 = MietSlg 35275 = MietSlg 35616 ... mehr lesen...
Der Beklagte ist zu 91/1618 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2331 B 2 KG W und war Verwalter der darauf errichteten Wohnungseigentumsanlage W, F-Straße. Er erteilte in seiner Eigenschaft als Hausverwalter dem Kläger Aufträge zur Durchführung von Reparatur- bzw. Servicearbeiten an den Liften der Wohnhausanlage. Die der Höhe nach nicht strittigen Entgelte von 1648.17 S und 2383.01 S wurden nicht bezahlt. Schon vor Erteilung der gegenständlichen Aufträge bestand eine Geschäftsv... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16
Rechtssatz: Da die Rücklage nach § 16 WEG 1975 ausschließlich für künftige Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten bestimmt ist, zu denen laufende Aufwendungen wie für Betriebskosten nicht gehören, kommt die Haftung dieses Sondervermögens für Servicearbeiten und laufende Instandhaltungsarbeiten an einer Liftanlage nicht in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 792/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 DABGB §1009ABGB §1012WEG §16WEG §17WEG §26 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Pflicht zur Rechnungslegung und Herausgabe der Rücklage für eine Verwaltungstätigkeit vor und nach dem Wirksamwerden des WEG 1975 richtet sich bis dahin nach den §§ 837, 1009, 1012 ABGB ( StreitVerf ) und ab 1.9.1975 nach § 17 Abs 2 Z 1 und § 16 WEG 1975 iVm § 26 Abs 1 Z 4 lit a und lit c WEG 1975. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem am 15. März 1976 beim Erstgericht überreichten Antrag begehrte die "Mehrheit" (57.99%) der Wohnungseigentümer in der Hausgemeinschaft durch die Gebäudeverwaltung Ges. m. b. H. der Antragsgegnerin (die gleichfalls Wohnungseigentümerin im genannten Hause ist) im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 4 WEG aufzutragen, binnen 14 Tagen bei Exekution Rechnung zu legen, die Rücklage abzurechnen und den Überschuß herauszugeben. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer habe die Hausverwaltung durch Y z... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CaABGB §523 CdABGB §833 B1ABGB §833 EJN §1 DVe1WEG §26WEG 2002 §16
Rechtssatz: Die Negatorienklage kann auch vom Minderheitseigentümer (Wohnungseigentümer) nicht nur gegen einen Dritten, sondern auch gegenüber anderen Miteigentümern (Wohnungseigentümern) erhoben werden. Entscheidungstexte 7 Ob 725/78 Entscheidungstext OGH 01.02.1979 7 Ob 725/78 ... mehr lesen...
Die Kläger sind - neben anderen Personen - Miteigentümer (Wohnungseigentümer) der Liegenschaft mit den Häusern X-Straße 34 und 36. In ihrer am 25. Mai 1976 beim Erstgericht eingebrachten Klage behaupten sie, die Beklagte habe im November 1973 und Herbst 1974 als Eigentürmerin der Nachbarliegenschaft mit den Häusern 25, 27, 29 und 31 sowie als Verwalterin der Liegenschaft der Kläger eigenmächtig einen der beiden im Hause X-Straße 36 befindlichen Heizkessel gegen einen leistungsfähigere... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14WEG 1975 §16
Rechtssatz: Soll eine Rücklage der Deckung der Kosten einer bestimmten von der Mehrheit beschlossenen Verwaltungsmaßnahme dienen, so muß darüber ein wirksamer, auch die Mehrheit bindender Mehrheitsbeschluß vorliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 736/77 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 7 Ob 736/77 European Ca... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16
Rechtssatz: § 16 WEG 1975 enthält zwingendes Recht. Beträge, die als Rücklage im Sinne dieser Bestimmung geleistet werden, dürfen daher nicht zur Deckung von Zahlungsausfällen herangezogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 673/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 673/76 Veröff: SZ 49/120 = JBl 1977,491 = NZ 1980,40 = MietSlg 28489 = WoSi 1977/7 E21 (kri... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CaABGB §833 B1WEG 2002 §16
Rechtssatz: Jeder Miteigentümer ist berechtigt, die Beseitigung und Abwehr von Rechtswidrigkeiten eines Dritten, aber auch eines anderen Miteigentümers mit Klage geltend zu machen, soweit diese Rechtswidrigkeiten sein Miteigentum betreffen ( hier: unbefugte Verwaltung fremden Eigentums). Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.1... mehr lesen...