Norm
WEG 1975 §14Rechtssatz
Soll eine Rücklage der Deckung der Kosten einer bestimmten von der Mehrheit beschlossenen Verwaltungsmaßnahme dienen, so muß darüber ein wirksamer, auch die Mehrheit bindender Mehrheitsbeschluß vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083069Dokumentnummer
JJR_19780302_OGH0002_0070OB00736_7700000_003