Norm
WEG 1975 §16Rechtssatz
Wurden vom Verwalter Beiträge zu einem gesondert zu verwahrenden Instandhaltungsfonds nicht eingehoben, so besteht auch keine diesbezügliche Abrechnungspflicht und Herausgabepflicht, ungeachtet einer allfälligen Schadenersatzpflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083319Dokumentnummer
JJR_19920128_OGH0002_0050OB01055_9100000_001