Norm: BSVG §18BSVG §72GSVG 20GSVG §76
Rechtssatz: Auf Angaben, die die erstmalige Festsetzung und nicht den Fortbestand von Leistungen betreffen, ist § 18 BSVG nicht anwendbar. Im Falle der Unrichtigkeit solcher Angaben reicht für den Rückforderungsanspruch des Versicherungsträgers gemäß § 72 BSVG nicht bereits leichte Fahrlässigkeit des Versicherten aus, sondern kann sich der Versicherungsträger insoweit nur auf das Vorliegen bewußt unwahrer A... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §298BSVG §18BSVG §146
Rechtssatz: Aus den den Leistungsempfängern periodisch übermittelten Überprüfungsbögen für die Ausgleichszulage ist für jedermann eindeutig erkennbar, daß auch die den Ehepartner betreffenden Auskünfte maßgeblich sind. Entscheidungstexte 10 ObS 243/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 243/93 Veröff: EvBl 1994/140 S 698 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ASVG §40ASVG §298BSVG §18BSVG §146
Rechtssatz: Jedermann ist verpflichtet, sich Kenntnis von den ihn nach seinem Lebenskreis betreffenden Gesetzesvorschriften zu verschaffen. Die Verletzung dieser Pflicht führt aber nur dann zu einem Verschuldensvorwurf, wenn mindestens leichte Fahrlässigkeit vorliegt, wenn bei Anwendung gehöriger Sorgfalt eines Durchschnittsmenschen die Rechtskenntnis in zumutbarer Weise erlangt hätte werden könne... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §298BSVG §18BSVG §146
Rechtssatz: Auch ein Blinder ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ihm der gesamte Inhalt der vom Sozialversicherungsträger übersandten Schriftstücke vollständig zur Kenntnis gelangt. Er kann sich auf eine mangelhafte und unvollständige Information durch den zugezogenen Dritten nicht berufen. Entscheidungstexte 10 ObS 243/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107 Abs1ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Grundsätzlich kann sich der nach den §§ 18 und 146 BSVG (die den §§ 40 und 298 ASVG entsprechen) Meldepflichtige nicht darauf berufen, der zu meldende Sachverhalt sei ihm unbekannt gewesen. Vielmehr ist er, da die Meldepflicht sein persönliches Tätigwerden voraussetzt, unter Zugrundelegung der bei einem Leistungsempfänger vorauszusetzenden gewöhnlichen Fähigkeiten u... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107 Abs1ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Sind nach den Umständen des Falles für das mögliche Vorliegen meldepflichtiger Tatsachen gewisse Anhaltspunkte gegeben, verletzt der Meldepflichtige seine Meldepflicht, wenn er es unterläßt, sich mit der gebotenen Sorgfalt vom Vorhandensein maßgeblicher Tatsachen zu unterrichten. Die Sorgfaltspflicht darf dabei allerdings nicht überspannt werden, wenn es um an sich ... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Die bloße Mitteilung, daß meldepflichtige Umstände nicht bekannt seien, ergibt noch keinen Aufschluß darüber, daß dem Meldepflichtigen die von ihm gewünschten Auskünfte verweigert worden wären oder sonst aus triftigen Gründen nicht erlangt werden konnten; durch eine solche Mitteilung allein ist für den Versicherungsträger nämlich nicht erkennbar, ob sich der Leistungsemp... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §85ASVG §357BSVG §18
Rechtssatz: Auch wenn ein Versicherter von sich aus tätig werden muß, wenn er betreut werden will, ist der zuständige Versicherungsträger im Rahmen seiner Nebenpflichten verpflichtet, Auskünfte, Informationen und Ratschläge, vor allem aber auch Rechtsbelehrung zu erteilen und Anleitungen zu korrektem Vorgehen zu geben. Entscheidungstexte 10 ObS 189/93... mehr lesen...
Norm: ASVG §18ASVG §18aASVG §227 Abs1 Z4 litaASVG §227 Z5ASVG §227 Z6ASVG §227a Abs2 Z6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 18, 18 a, 227 Abs 1 Z 4 lit a, Z 5 und 6 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 89/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 89/92 10 ObS 91/93 Entscheidungstext OGH 25.05.... mehr lesen...
Norm: GSVG §18GSVG §76 Abs1
Rechtssatz: Ein Rückforderungstatbestand nach § 76 Abs 1 GSVG ist nicht gegeben, wenn der Versicherte nach Inanspruchnahme der Leistungen, die Gewerbeberechtigung später rückwirkend ruhend meldet, ohne daß erwiesen ist, daß er dies zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bereits beabsichtigte. Entscheidungstexte 10 ObS 2/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 1... mehr lesen...
Norm: AÖSp §41 litbSVS §18 Z2
Rechtssatz: Die im § 18 Z 2 SVS angeführte Schiedsklausel findet nur auf Streitigkeiten zwischen dem SVS - Versicherer und dem Versicherten, nicht aber auf das Verhältnis des Auftraggebers zum Spediteur Anwendung. Entscheidungstexte 8 Ob 1/70 Entscheidungstext OGH 20.01.1970 8 Ob 1/70 Veröff: EvBl 1970/229 S 401 ... mehr lesen...