RS OGH 1993/11/23 10ObS243/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1993
beobachten
merken

Norm

ASVG §40
ASVG §298
BSVG §18
BSVG §146

Rechtssatz

Auch ein Blinder ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ihm der gesamte Inhalt der vom Sozialversicherungsträger übersandten Schriftstücke vollständig zur Kenntnis gelangt. Er kann sich auf eine mangelhafte und unvollständige Information durch den zugezogenen Dritten nicht berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083717

Dokumentnummer

JJR_19931123_OGH0002_010OBS00243_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten