Begründung: Der Antragsgegner ist einer von 97 Nutzungsberechtigten einer Wohnanlage der Antragstellerin in Wien. Nach einer Hausversammlung am 20.3.1987, bei der es um den Austausch der Fenster ging, wurden Listen herumgereicht, in denen 63 Nutzungsberechtigte ihr Einverständnis mit dem Ersatz der vorhandenen Holzfenster durch Kunststoffenster erklärten. Mittlerweile wurde der Austausch durchgeführt; nur der Antragsgegner, eine im bereits abgeschlossenen Parallelverfahren 5 Msch 46... mehr lesen...
Begründung: Das Haus Villach, Brucknerweg 3 auf der Liegenschaft EZ 150 KG St. Martin steht zur ideellen Hälfte im Eigentum des Antragstellers. Weitere ideelle Liegenschaftsanteile von je 1/4 stehen den Miteigentümern Ottilie W*** und Christian W*** zu. Ottilie W*** hat dem Antragsgegner die Wohnung im Erdgeschoß des genannten Hauses, vom Eingang links gelegen, vermietet. Mit Antrag vom 13.Jänner 1989 begehrte der Antragsteller beim Erstgericht, dem Antragsgegner durch Beschluß au... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B1MRG §8MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Dem Mehrheitseigentümer, der an den vom Minderheitseigentümer abgeschlossenen Mietvertrag nicht gebunden ist, fehlt auch die für eine Antragstellung nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG erforderliche Vermietereigenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 98/89 Entscheidungstext OGH 31.10.1989 5 Ob 98/89 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 387 KG Alsergrund mit dem Haus Liechtensteinstraße 59. Die Antragsgegner sind Mieter der in diesem Haus gelegenen Wohnung top. Nr. 5. Hinter dem Gebäude befindet sich eine steile Böschung, die derart terrassenartig gegliedert ist, daß dem ersten und zweiten Geschoß des Hauses in gleicher Höhe gärtnerisch ausgestaltete Terrassen gegenüberliegen. Die Wohnung der Antragsgegner geht über eine niveauglei... mehr lesen...
Norm: MRG §8
Rechtssatz: Da eine dem § 8 Abs 2 MRG inhaltlich entsprechende
Norm: der Rechtsordnung vor Inkrafttreten des MRG nicht angehörte, kann auch durch eine vor Inkrafttreten des MRG geschlossene Vereinbarung eine bindende Festlegung der aus der erst später geschaffenen Bestimmung des § 8 Abs 2 MRG für Vermieter und Mieter sich ergebenden Rechte und Pflichten nicht erfolgt sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind die Miteigentümer des Hauses Wien 2., Rustenschacher Allee 38. Die Antragsgegnerin ist die Hauptmieterin der Wohnung top. Nr. 7 in diesem Haus. Mit dem am 8. August 1986 bei der Schlichtungsstelle eingelangten Antrag begehrten die Antragsteller den Ausspruch, daß die Antragsgegnerin verpflichtet sei, bauliche Veränderungen in der Küche ihrer Wohnung zuzulassen, die darin bestünden, daß von dieser Küche ein Teil im Ausmaß von insgesamt 1,725 m2 ab... mehr lesen...
Norm: MRG §8
Rechtssatz: Die grammatikalische Auslegung der im § 8 Abs 2 MRG gebrauchten Wortfolge "die vorübergehende Benützung und die Veränderung seines Mietgegenstandes" ergibt, dass eine vom Hauptmieter nach dieser Gesetzesstelle zuzulassende Veränderung auch dauernd sein darf. Entscheidungstexte 5 Ob 26/89 Entscheidungstext OGH 02.05.1989 5 Ob 26/89 Veröff: MietSlg XLI/20 = ... mehr lesen...
Norm: MRG §8
Rechtssatz: § 8 Abs 2 Z 1 MRG sieht im Unterschied zu § 8 Abs 2 Z 2 MRG eine Interessenabwägung nicht vor. Entscheidungstexte 5 Ob 26/89 Entscheidungstext OGH 02.05.1989 5 Ob 26/89 Veröff: MietSlg XLI/20 = ImmZ 1989,253 = WoBl 1989,91 5 Ob 1092/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 5 Ob 1092/91 Beisatz: Es kann sich d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098MRG §8WohnVerbG §15
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 8 Abs 2 und 3 MRG geht die Duldungspflicht des Mieters über die aus dem Bestandrecht des ABGB (das grundsätzlich keinen Kündigungsschutz kennt) abgeleiteten Grenzen und § 15 WohnVerbG hinaus, um die Modernisierung des Häuserbestandes zu erleichtern. Die Auslegung des § 8 Abs 2 und 3 MRG hat sich daher nicht an § 1098 ABGB zu orientieren. Nicht jede Verkleinerung des Miet... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Mieterin begehrt von den drei beklagten Parteien als Vermietern die Wiederherstellung des durch Baumaßnahmen beeinträchtigten früheren Zustandes in der Form, daß ein Kaminanschluß im Wohnzimmer wieder benützbar gemacht werde. Die beklagten Parteien beantragten die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es ging im wesentlichen von folgenden Tatsachenfeststellungen aus: Als die Klägerin die Wohnung im Jahr 1972 mietete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist Miteigentümer des Hauses EZ 14, KG Oberdöbling, Hardtgasse 19, zu 894/1023-Anteilen, der Zweitkläger ist Miteigentümer zu 129/1023 Anteilen. Mit den Miteigentumsanteilen des Zweitklägers ist Wohnungseigentum an "W 8" verbunden. Es handelt sich hiebei um den Dachboden des Hauses, den der Zweitkläger auszubauen beabsichtigt. Die Beklagten sind Mieter im Hause Hardtgasse 19, und zwar der Erst- und die Zweitbeklagte der Wohnung Nr. 7, die Dritt-... mehr lesen...
Norm: MRG §8
Rechtssatz: Die Benützung des Dachbodens gemäß der Hausordnung (etwa als Trockenraum und zu Abstellzwecken) ist für den Mieter einer Wohnung verkehrsüblich. Diese Benützung begründet jedoch noch kein Bestandrecht. Entscheidungstexte 7 Ob 631/87 Entscheidungstext OGH 29.10.1987 7 Ob 631/87 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin einer Wohnung im zweiten Stockwerk des Hauses Schillerplatz 5 in Graz und benützt eine ihr von dem antragstellenden Hauseigentümer mitvermietete, nicht erkennbar abgegrenzte Abstellfläche im Dachboden im Bereich der nördlichen und westlichen Hausmauer und der dort befindlichen Dachsparren; zuletzt hatte sie dort zwei Übersiedlungskisten, zwei Fahrräder, Balken für acht Fenster und eine Tür, eine PKW-Windschutzscheibe, eine Wohnungs... mehr lesen...
Norm: MRG §8MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Ausbau eines vermieteten Teils des Dachbodens durch den Mieter dieses Mietgegenstandes zu einer Kleinwohnung stellt eine Veränderung dieses Mietgegenstandes im Sinne des § 8 Abs 2 Z 2 MRG dar. Entscheidungstexte 5 Ob 22/87 Entscheidungstext OGH 08.05.1987 5 Ob 22/87 Veröff: EvBl 1988/1 S 18 = ImmZ 1987,415 (Meinhart) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa3MRG §8
Rechtssatz: Für in anderen gemieteten Räumen entstandene Schäden aus baubehördlich genehmigten und fachgemäß durchgeführten Verbesserungsarbeiten an Mieträumen, von denen angenommen werden kann, daß die anderen Mieter sie dulden müssen (§ 8 Abs 2 Z 2 MRG), haftet der Bauunternehmer nicht; der geschädigte Mieter kann nur Entschädigungsansprüche nach § 8 Abs 3 MRG stellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §8
Rechtssatz: Die Grenzen der Duldungspflichten setzen zugleich den Rahmen zulässiger Durchführung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten; solche Arbeiten hat der Mieter zu ertragen, ohne Abwehrmaßnahmen setzen zu dürfen. Entscheidungstexte 1 Ob 571/87 Entscheidungstext OGH 25.03.1987 1 Ob 571/87 Veröff: SZ 60/51 = JBl 1987,726 = MietSlg XXXIX/20 ... mehr lesen...
Norm: MRG §8
Rechtssatz: Soweit die Duldungspflicht des Mieters nach § 8 MRG reicht, ist der Eingriff rechtmäßig. Tritt ungeachtet der Verpflichtung zur Duldung ein Schaden ein, ist dieser vom Vermieter oder Mieter des Mietgegenstandes, in dem die Arbeiten vorgenommen wurden, kraft Eingriffshaftung zu ersetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 571/87 Entscheidungstext OGH 25.03.1987 1 Ob ... mehr lesen...
Die Kläger sind Mitglieder der beklagten Genossenschaft. Sie wohnen auf Grund von Mietverträgen, die sie mit der Beklagten geschlossen haben, in der von dieser errichteten und verwalteten Wohnhausanlage im 14. Wiener Gemeindebezirk. Den Klägern wurde von der Beklagten im Mietvertrag über die Wohnungen das Mitbenützungsrecht an der Waschküche, dem Trockenboden, dem Aufzug sowie den sonstigen zum gemeinsamen Gebrauch der Mieter bestimmten Einrichtungen nach den dafür jeweils besonders... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1ABGB §1098 IIdMRG §8
Rechtssatz: Das Gebrauchsrecht der einzelnen Wohnungsmieter einer Wohnhausanlage an den ebenfalls einen Vertragsgegenstand bildenden Grünflächen besteht in Ermangelung einer anderen Vereinbarung in dem Recht auf den Genuß jener Annehmlichkeiten, die sich aus dem nach Art und Ausmaß dieser Grünflächen vertraglich bestimmten Kulturzustand gewöhnlich ergeben; ist den Mietern das Betreten dieser Grünflächen, ... mehr lesen...