Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit seinem Sachbeschluss - bei Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 1999 - fest, die Antragsgegnerin habe ua hinsichtlich der Positionen „Urlaubsvertreterentschädigung", „Krankenvertreterentschädgiung" und „Entgeltfortzahlungsbetrag-Dienstgeber" durch Überwälzung unzulässiger bzw überhöhter Kosten das gesetzlich zulässige Zinsausmaß um näher bezifferte Schillingbeträge überschritten. Gegen diesen Sachbeschluss erhob die Antra... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. L***** ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Bezirk Schwechat. Auf dieser Liegenschaft befinden sich zwei Objekte. Eines dieser Gebäude stand seit den 60er-Jahren leer, als zu Beginn der 90er-Jahre Sahman S***** (im Folgenden Erstantragsgegner) und Fuat G***** (im Folgenden Zweitantragsgegner) der Eigentümerin vorschlugen, dieses Objekt mit einer Gesamtnutzfläche von 523,65 m2 in Stand zu setzen und wieder bewohnbar zu machen. In der Folge haben die Antragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war vom 22. 7. 1988 bis März 2002 Hauptmieter der gesamten Liegenschaft EZ 69 GB ***** im Gesamtausmaß von 758 m², auf der sich das Haus B***** sowie eine Fabrikationshalle befinden. Im Jahr 1998 schloss der Antragsteller mit dem Erstantragsgegner einen schriftlichen Untermietvertrag beginnend mit 1. 6. 1998 über die auf der Liegenschaft gelegene Lagerhalle samt Schuppen zum Betrieb einer Handels- und Produktionsstätte. Der Erstantragsgegner war d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin des Geschäftslokals Nr 2 im Haus M***** Straße 73, in dem sie ein Kaffeehaus betreibt. Gestützt auf die Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG hat die Antragsgegnerin als Vermieterin der Antragstellerin für das Geschäftslokal einen ihrer Ansicht nach angemessenen Hauptmietzins von 18.487 EUR und für ein Objekt im Souterrain des Hauses in Höhe von 1.995 EUR vorgeschrieben (mit Schreiben vom 10. 10./17. 11. 2003). Zuletzt war der Antragstellerin... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin folgender Anteile an einer Liegenschaft in Wien: 130/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 1 des Hofgebäudes, 105/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 des Hofgebäudes, 9/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Garage G1. Die Erstantragsgegnerin ist die Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage. Als Zweitantragsgegnerin wird die Eigentümergemeinschaft bezeichnet. Die übrigen Mitbeteiligten sind sämtliche M... mehr lesen...
Begründung: Die - schon damals anwaltlich vertretene - Antragstellerin hatte im Schlichtungsstellenverfahren mit der Behauptung, der Antragsgegner sei nicht zu Anhebung des Mietzinses gemäß § 46a MRG ab 1. 1. 1996 berechtigt gewesen, (ausschließlich) beantragt, „es möge der Antragsgegner verpflichtet (und schuldig) erkannt werden, der Antragstellerin den Betrag von S 203.590,80 samt stufenweisen Zinsen" zu zahlen. Die - schon damals anwaltlich vertretene - Antragstellerin hatte im ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4 Z17WohnAußStrBeglG Art10 §2 Abs3
Rechtssatz: Vertretungskostenersatz (neu) nach der Übergangsbestimmung des Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetzes nur, wenn der Sachantrag nach dem 31.12.2004 - bei vorgeschalteter Schlichtungsstelle bei der Schlichtungsstelle - eingebracht wurde. Entscheidungstexte 40 R 146/05z Entscheidungstext LG für ZRS Wien 24.05.2005 40... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht den Antrag "
Betreff: verbotene Ablöse nach § 27 MRG" ab (Punkt 1.). Weiters verhielt das Erstgericht die Antragsteller zum Ersatz der Barauslagen in Höhe von Euro 60,-- (Punkt 2.). Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht den Antrag "
Betreff: verbotene Ablöse nach Paragraph 27, MRG" ab (Punkt 1.). Weiters verhielt das Erstgericht die Antragsteller zum Ersatz der Barauslagen in Höhe von Euro 60,--... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4 Z17WohnAußStrBeglG Art10 §2 Abs3
Rechtssatz: Vertretungskostenersatz (neu) nach der Übergangsbestimmung des Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetzes nur, wenn der Sachantrag nach dem 31.12.2004 - bei vorgeschalteter Schlichtungsstelle bei der Schlichtungsstelle - eingebracht wurde. Entscheidungstexte 40 R 146/05z Entscheidungstext LG für ZRS Wien 24.05.2005 40... mehr lesen...
Begründung: In dritter Instanz ist nur mehr die Rechtsfrage zu beantworten, ob die Rechtskraft einer Entscheidung über die Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 18 MRG den Mieter daran hindert, in einem anschließenden Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses die Unzulässigkeit der Überwälzung des Erhöhungsbetrages nach § 18 Abs 5 Z 1 MRG geltend zu machen. Die hiefür maßgeblichen Verfahrensergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: In dritter Instanz i... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Ein festgestellter Rückzahlungsanspruch hat ohne Notwendigkeit einer besonderen Geltendmachung auch die Zinsen zu umfassen. Es kann dabei allerdings nur auf eine Fälligkeit Bedacht genommen werden, die sich iSd § 37 Abs 4 MRG mit ausreichender Deutlichkeit aus dem Verfahren "ergibt". Entscheidungstexte 5 Ob 156/03g Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im hier zu beurteilenden Zeitraum eine gemeinnützige Bauvereinigung. Als solche hat sie im eigenen Namen auf der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 837/42 und 837/43, die aus 50 Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage “E*****" errichtet und den Antragstellern sowie weiteren jetzigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft auf Basis eines Nutzwertgutachtens vom 5. 8. 1994 verkauft. Die den Antragstellern zukommende... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin wendet sich in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs dagegen, dass ein Rückzahlungstitel nach § 37 Abs 4 MRG geschaffen wurde, obwohl sie im Verfahren die Behauptung aufgestellt habe, dass ein Mietzinsrückstand von S 20.000 bestehe. Die Antragsgegnerin wendet sich in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs dagegen, dass ein Rückzahlungstitel nach Paragraph 37, Absatz 4, MRG geschaffen wurde, obwohl sie im Verfahren die Behauptung aufgestellt habe... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem richtigerweise (auch) als außerordentlicher Revisionsrekurs bezeichneten Rechtsmittel wendet sich der Antragsteller ausschließlich dagegen, dass zu seinen Gunsten kein Rückzahlungsauftrag iSd § 37 Abs 4 MRG erlassen wurde, obwohl erhebliche Mietzinsüberschreitungen festgestellt wurden. Mit seinem richtigerweise (auch) als außerordentlicher Revisionsrekurs bezeichneten Rechtsmittel wendet sich der Antragsteller ausschließlich dagegen, dass zu seinen Gunsten ... mehr lesen...
Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als berec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Entscheidungsgegenstand in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG besteht - vergleichbar einer Angelegenheit nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG - nicht aus einem Geldbetrag, sondern primär aus einem Feststellungsbegehren (vgl 5 Ob 82/93 = MietSlg 45.500; 5 Ob 197/98a = EWr III/528 Z/58 = WoBl 2000, 125/67). § 22 Abs 4 Z 8 MRG sieht in solchen Sachen überhaupt nur dann die Anrufung des Obersten Gerichtshofes vor, wenn der Wert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht - wie hier - eine Verletzung der erstrichterlichen Erhebungs- bzw Anleitungspflicht verneint, dann könnte ein solcher Stoffsammlungsmangel in dritter Instanz nur dann aufgegriffen werden, wenn dies mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten oder rechtlich unhaltbaren
Begründung: geschehen wäre (vgl 5 Ob 63/00a = EWr I/37/184 mwN). Der in diesem Zusammenhang vom RR-Werber relevierte Untersuchungsg... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Aus der Anregung, Rückzahlungstitel für bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgelistete Überzahlungen zu schaffen, ist nicht auf eine zeitliche Einschränkung des Mietzinsüberprüfungsbegehrens zu schließen. Entscheidungstexte 5 Ob 123/00z Entscheidungstext OGH 26.09.2000 5 Ob 123/00z European Case Law Id... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 1. 1994 Hauptmieter der 35 m2 großen Wohnung top 20 des Hauses S*****, das der Antragsgegnerin gehört. Der Mietvertrag war zunächst mündlich abgeschlossen worden; am 17. 11. 1994 unterfertigten die Parteien einen schriftlichen Mietvertrag, der eine ab 1. 1. 1994 beginnende Befristung des Mietverhältnisses auf fünf Jahre vorsah. Am 29. 10. 1998 stellte der Antragsteller bei der Schlichtungsstelle der Stadt Graz den Antrag "auf Überprüf... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller (der Drittantragsteller als Rechtsnachfolger der zum 31. 8. 1997 aus dem Mietverhältnis ausgeschiedenen Evelyn K*****) waren von Anfang Oktober 1996 bis Ende Juli 1998 gemeinsam Hauptmieter einer 161 m2 großen Wohnung im Haus ***** das den Antragsgegnern gehört. Sie hatten die Wohnung zum Zweck eines Hochschulstudiums gemietet. Der vereinbarte Mietzins von S 10.000,-- zuzüglich USt monatlich enthielt auch ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsg... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** KG ***** stand 1941 im Alleineigentum der "Gemeinnützigen G***** Wohnungsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung", die auch das darauf befindliche Haus L*****gasse ***** im eigenen Namen errichtete. Im damaligen baubehördlichen Verfahren wurde sie von der "S***** Genossenschaft mbH - Treuhandstelle für Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen" vertreten. Im Jahr 1971 benannte sich die "Gemeinnützige G***** Wohnungsgenoss... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauseigentümerin des Hauses B*****, der Antragsteller ist Mieter des Bestandobjektes Nr 8 dieses Hauses. Er schloß am 4. 12. 1996, beginnend ab 1. Dezember 1996, einen schriftlichen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit ab. Das Bestandobjekt entspricht der Kategorie A und ist 34,69 m2 groß. Im Revisionsrekursverfahren ist weiters unstrittig, daß ein Richtwertmietzins einschließlich Zuschlägen in Höhe von S 68,51/m2 zulässig ist. Der Antragsteller b... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Dem Mieter, der in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG die Angemessenheit des vereinbarten Pauschalmietzinses gerichtlich überprüfen läßt, kann kein Rückzahlungstitel verschafft werden, solange nur die Höhe des zulässigen Hauptmietzinses feststeht, die übrigen Mietzinsbestandteile aber ungeklärt sind (so schon 5 Ob 190/98x). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluß hat das Rekursgericht folgende für das Revisionsrekursverfahren relevante Entscheidungen getroffen: Es billigte im Zusammenhang mit der Überprüfung des von den Antragstellern vom 17. 4. 1996 bis 30. 11. 1997 für die Wohnung top 5 im Haus G*****, gezahlten Hauptmietzinses die schon vom Erstgericht vertretene Rechtsansicht, daß die Wohnung über keine dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit verfügte und daß bei der Ermi... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIB2MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs4AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs3AußStrG 2005 §59 Abs4 Satz1
Rechtssatz: Der Entscheidungsgegenstand in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG besteht nicht aus einem Geldbetrag, sondern primär aus einem Feststellungsbegehren. Es bildet daher der unter Ausnützung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des § 37 Abs 4 MRG zurückgeforderte Mietzins keine bindende Richtschnur für die ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top Nr.26 im Haus T*****straße ***** Wien, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Am 22. 12. 1995 brachte er beim magistratischen Bezirksamt für den 2. Bezirk einen auf § 37 Abs 1 Z 8 MRG gestützten Antrag ein (MBA 2-SL 12.507/95). Er begehrte, festzustellen, daß die von ihm gemietete Wohnung in die Kategorie "C" einzuordnen sei, daß durch Vorschreibungen eines monatlichen Hauptmietzinses von S 2.700,- ab 1. 3. 1995 das ge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 29.8.1990 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das seit 1995 den Antragsgegnern gehört. Im Dezember 1995 beantragte sie bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten, die Angemessenheit des Mietzinses zu prüfen. Dieses Verfahren endete am 15.4.1996 durch folgenden Vergleich: "Der Antragsgegner verpflichtet sich, in dem derzeit als Abstellraum genutzten Raum ein Bad einzubauen, wobei dieser Raum um 20 cm du... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind zu je 3/8 Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus, die für den Betrieb eines gastgewerblichen Unternehmens genützt werden. Mit der Behauptung, der gastgewerbliche Betrieb sei von der Antragsgegnerin "zuletzt 1994 an Marianne B***** verpachtet worden", stellten die Antragstellerinnen am 23.5.1995 bei der Schlichtungsstelle den Antrag... mehr lesen...