RS OGH 2003/10/21 5Ob156/03g

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

MRG §37 Abs4

Rechtssatz

Ein festgestellter Rückzahlungsanspruch hat ohne Notwendigkeit einer besonderen Geltendmachung auch die Zinsen zu umfassen. Es kann dabei allerdings nur auf eine Fälligkeit Bedacht genommen werden, die sich iSd § 37 Abs 4 MRG mit ausreichender Deutlichkeit aus dem Verfahren "ergibt".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118646

Dokumentnummer

JJR_20031021_OGH0002_0050OB00156_03G0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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