RS OGH 2000/9/26 5Ob123/00z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2000
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Norm

MRG §37 Abs4

Rechtssatz

Aus der Anregung, Rückzahlungstitel für bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgelistete Überzahlungen zu schaffen, ist nicht auf eine zeitliche Einschränkung des Mietzinsüberprüfungsbegehrens zu schließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114106

Dokumentnummer

JJR_20000926_OGH0002_0050OB00123_00Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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