Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. P***** F*****, vertreten durch Mag. Peter Freiberger, Rechtsanwalt in Mürzzuschlag, gegen die beklagte Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Dieter Ko... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage vom 3. Mai 2007 Zahlung von 4.000 EUR und Räumung. Sie habe der Beklagten einen Gewerbebetrieb um 3.600 EUR monatlich verpachtet. Diese habe für März und April 2007 trotz Mahnung vom 19. April 2007 nur 1.600 EUR bezahlt. Mit Schreiben vom 2. Mai 2007 sei deshalb die Vertragsaufhebung erklärt und mit der Klage wiederholt worden. Im Dezember 2006 sei über das Bestandobjekt kein Kaufvertrag zustande gekommen, weil der Klägerin ein Ange... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erwin B*, vertreten durch Dr. Karl Krückl und Dr. Kurt Lichtl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Dr. Hermann G*, vertreten durch Dr. Josef Lindlbauer, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung der Kläger. Die Kläger begehrten mit ihrer Klage, den Beklagten zur Zahlung von S 39.600 samt gestaffelten 4 %igen Zinsen sowie zur Räumung des Bestandobjektes zu verpflichten. Der Beklagte schulde trotz qualifizierter Mahnung den begehrten Betrag, der sich aus den Mietzinsen für Februar bis Dezember 1999 (jeweils S 3.600,-) zusammensetze. Es werde daher die Aufhebung des Mietvertrages gemäß § 1118 ABGB erklärt. Die Kläger begehrt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin einer 172 m2 großen Wohnung, die von 1936 bis 1981 von ihrem Vater (ihrem Rechtsvorgänger) bewohnt wurde. In einem Vorprozess mit der klagenden Vermieterin war es strittig, ob eine Wertsicherung des Mietzinses zustehe. Das auf die Bezahlung rückständiger Wertsicherungsbeträge und rückständiger Betriebskosten gerichtete Klagebegehren wurde mit Urteil vom 25. 7. 1997 rechtskräftig abgewiesen. Die Klägerin verlangte ab April 2000 von der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313aMRG §33
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des groben Verschuldens eines Mieters am Mietzinsrückstand (§ 33 Abs 2 MRG) ist dem Mieter ein rechtlich verfehlter Rat seines Rechtsanwalts, der nicht Erfüllungsgehilfe bei der Erfüllung der Mieterpflichten ist, nicht zuzurechnen (folgend 1 Ob 531/91 und unter Ablehnung von 5 Ob 528/93). Entscheidungstexte 6 Ob 257/03t Entscheidu... mehr lesen...
Norm: §44 ZPO, §45 ZPO, §33 MRG
Rechtssatz: Ist dem im Prozess Obsiegenden anzulasten, dass er durch ein bestimmtes außergerichtliches Vorgehen (hier etwa eine Reaktion auf die Ersuchen des Beklagten um Aufschlüsselung der Zusammensetzung des geforderten Bestandzinses, der sich aus dem Mietvertrag so nicht ableiten ließ) die gesamte Prozessführung hätte vermeiden können, kann dem an sich Obsiegenden gemäß § 44 ZPO der Ersatz der gesamten Prozes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin eines vor dem Jahre 1967 errichteten Hauses. In diesem Haus mietete die klagende Partei mit Vertrag vom 2.10.1995 zwei Räume zu geschäftlichen Zwecken. Im Mietvertrag wurde unter anderem folgendes vereinbart: "Der vorliegende Vertrag beginnt am 1.Oktober 1995 und wird auf die Dauer von fünf Jahren, bei Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen von beiden Vertragspartnern unkündbar abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis ... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3 litdMRG §33
Rechtssatz: Ein Hauptmietvertrag über einen als Geschäftsräumlichkeit genutzten Bestandgegenstand, an dem Wohnungseigentum nicht besteht, kann nur unbefristet abgeschlossen werden. Die Parteien haben aber die Möglichkeit, einen allgemeinen Kündigungsverzicht für die Dauer von fünf Jahren zu vereinbaren. Durch einen derartigen Kündigungsverzicht wird der Mietvertrag nicht zu einem solchen auf bestimmte Zeit, wen... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3MRG §33
Rechtssatz: Wird ein Mietvertrag "auf unbestimmte Dauer" abgeschlossen und dieser mit einem auf bestimmte Zeit wirksamen Kündigungsverzicht beider Vertragsparteien gekoppelt, dann erzielen die Vertragsparteien zwar dasselbe Ergebnis, als wäre bis zum Ablauf des für den Kündigungsverzicht vereinbarten Zeitraums ein befristetes Bestandverhältnis begründet worden, sodaß durch eine solche Vertragsgestaltung eine bestim... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht fällte über das gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB auf Räumung und Zinszahlung gerichtete Klagebegehren ein Teilurteil (ON 10), mit dem es dem Begehren auf Bezahlung des Bestandzinses im Betrag von S 49.000 s.A. stattgab. Das Berufungsgericht bestätigte mit dem angefochtenen Urteil dieses Teilurteil. Es sprach aus, daß der von der Bestätigung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 300.000 übersteige. Nach Erhebung der Revision durch den Beklagten unterbra... mehr lesen...
Norm: MRG §33ZPO §500 Abs2 IIB2
Rechtssatz: Der gesetzlich vorgesehene Feststellungsbeschluß gemäß § 33 MRG hängt engstens mit dem Kündigungsbegehren zusammen und ist daher zusammen mit diesem zu bewerten, nicht jedoch ein Teilurteil über den gleichzeitig geltend gemachten Zinszahlungsanspruch. Entscheidungstexte 1 Ob 569/92 Entscheidungstext OGH 14.07.1992 1 Ob 569/92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1MRG §33
Rechtssatz: Solange der Mieter im Anwendungsbereich des § 33 MRG die rechtsgestaltende Wirkung der Auflösungserklärung gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB entkräften kann, herrscht kraft Gesetzes ein Schwebezustand, während dessen sich kein Vertragsteil, insbesondere nicht der Vermieter, unter Berufung auf die erklärte Vertragsaufhebung der Leistung seiner Vertragspflichten entziehen darf (MietSlg 35391). Diese Verpflichtu... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 CMRG §33
Rechtssatz: Durch die in der Aufkündigung gebrauchte Wendung "Rücksichtsloses Verhalten § 30 Abs 2 Z 3 MRG" wurde von den in dieser Gesetzesstelle geregelten mehreren Kündigungsgründen eindeutig einer von diesen, nämlich rücksichtsloses Verhalten, individualisiert. Konkretisierung und Beweis der konkreten Tatsachen hat erst im Prozeß im Falle von Einwendungen zu erfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22.Oktober 1962 verstorbene Engelbert S*** war zu 3/4-Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 1754 KG Margarethen mit dem Haus in Wien 5., Högelmüllergasse 2 A, und führte dort als Mieter des Geschäftslokals 3, der ehemaligen Hausbesorgerwohnung Tür 2 und der Dienstwohnung Tür 1 seit dem Jahre 1932 eine Gastwirtschaft mit eigener Konzession. Nach seinem Tod gingen die Miteigentumsanteile und das Gastwirtschaftsunternehmen samt den Mietrechten im Erbweg ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AMRG §33
Rechtssatz: Pachtverträge über Unternehmen unterliegen nicht den Bestimmungen des MRG. Sie können daher - mangels Anwendbarkeit des § 33 Abs 1 MRG - auch außergerichtlich im Sinne des § 1116 ABGB aufgekündigt werden. Die Wirksamkeit einer solchen Kündigung hängt ausschließlich von der Einhaltung der diesbezüglichen Vereinbarungen ab. Da eine außergerichtliche Aufkündigung aber seit der Aufhebung der verfahrensrechtlich... mehr lesen...
Norm: MRG §33MRG §41
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Titels über den Rückstand schließt eine Beschlußfassung nach § 33 Abs 2 MRG (die gemäß Abs 3 sinngemäß auch bei Räumungsklagen nach § 1118, zweiter Fall, ABGB zu erfolgen hat) jedenfalls aus. Es mangelt daher auch insoweit an der für eine Unterbrechung nach § 41 MRG erforderlichen Präjudizialität. Entscheidungstexte 4 Ob 1538/89 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kündigte den Beklagten die von diesen gemieteten Bestandobjekte im Hause Wien 6., Matrosengasse 8, nach § 30 Abs. 2 Z 14 MRG auf. Das Erstgericht sprach mit Zwischenurteil aus, daß der Kündigungsgrund vorbehaltlich der Ersatzbeschaffung gegeben ist. Nach seinen Feststellungen wurde der klagenden Partei als Eigentümerin des obgenannten Hauses mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. August 1985 die Bewilligung erteilt, nach den mit dem a... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z14MRG §33
Rechtssatz: Die baubehördliche Bewilligung zur Abtragung des Miethauses muß im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an den Kündigungsgegner bereits rechtskräftig sein. Entscheidungstexte 7 Ob 527/87 Entscheidungstext OGH 16.04.1987 7 Ob 527/87 Veröff: WoBl 1988,120 6 Ob 199/18k Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416MG §21 Abs2 B2MRG §33
Rechtssatz: Die Verrechnungsvorschrift des § 1416 ABGB findet bei der Entrichtung des Mietzinsrückstandes im Falle des § 21 Abs 2 MG keine Anwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 246/70 Entscheidungstext OGH 28.10.1970 5 Ob 246/70 Veröff: EvBl 1971/76 S 124 = MietSlg 22200 = SZ 43/190 6 Ob 118/73 Entsc... mehr lesen...
Mit einem an das Erstgericht gerichteten Schriftsatz vom 26. November 1964 kundigten die Kläger als Eigentümer des Hauses D, B-Straße 18 dem Beklagten das Bestandverhältnis über die vom Beklagten in diesem Haus gemieteten Räume (Cafe R) zum 28. Februar 1965 auf. Der Gekundigte erhob gegen die Aufkündigung, in der u a die Kündigungsgrunde nach § 19 Abs 1 und Abs 2 Z 1 MG geltend gemacht worden waren - die weiteren Kündigungsgrunde wurden im Zuge des Verfahrens fallen gelassen -, mit ... mehr lesen...