Norm
MRG §33Rechtssatz
Das Vorliegen eines Titels über den Rückstand schließt eine Beschlußfassung nach § 33 Abs 2 MRG (die gemäß Abs 3 sinngemäß auch bei Räumungsklagen nach § 1118, zweiter Fall, ABGB zu erfolgen hat) jedenfalls aus. Es mangelt daher auch insoweit an der für eine Unterbrechung nach § 41 MRG erforderlichen Präjudizialität.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070854Dokumentnummer
JJR_19891017_OGH0002_0040OB01538_8900000_001