Entscheidungsgründe: Christine P***** beabsichtigte ab dem Jahr 2000, ihre Liegenschaft EZ ***** KG ***** St. ***** bzw Teilstücke derselben zu veräußern. Zu diesem Zweck erteilte sie dem Kläger einen Alleinvermittlungsauftrag, welcher nach Ablauf eines Jahres in einen einfachen Maklervertrag überging und am 22. 4. 2002 wieder als Alleinvermittlungsauftrag ausgestaltet wurde. Bereits im Juli 2000 setzten sich Vertreter der Beklagten mit der Liegenschaftseigentümerin direkt in Verbin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die mit Waren aller Art handelt, hat durch einen 1998/1999 abgewickelten An- und Verkauf von Uhren einen Vermögensschaden erlitten, der daraus resultiert, dass in Markenschutzrechte des japanischen Unternehmens C***** eingegriffen wurde und die Klägerin im Regressweg Schadenersatzansprüche ihrer (Sub-)Abnehmer abdecken musste. Die Uhren waren echten C*****-Uhren nachgeahmt und trugen die seit September 1996 im Markenregister des Österreichischen Pa... mehr lesen...
Begründung: Am 24.6.1993 verkaufte die beklagte Partei einer Gesellschaft mbH (in der Folge Käuferin) Anteile an einer Liegenschaft um S 9,230.000. Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die nach seinen Behauptungen vereinbarte Vermittlungsprovision von 2 % des Kaufpreises, also S 188.000. Er habe den Kaufvertrag zwischen der beklagten Partei und der Käuferin vermittelt; der Kaufpreis sei zur Gänze bezahlt worden. Seit 31.8.1993 sei die Provision fällig. Die beklagte Partei ... mehr lesen...
Norm: MRG §22MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Im pauschalen Kostenersatz gemäß § 22 MRG sind auch die gewöhnlichen Kosten der Neuvermietung und Weitervermietung enthalten. Darüber hinausgehende Aufwandersatzansprüche bedürften einer besonderen Rechtfertigung; es müßte sich um ein Entgelt für Leistungen des Verwalters handeln, die den Rahmen der üblichen Verwaltertätigkeit sprengen. Fehlt eine solche Gegenleistung, ist die... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §863 E1ABGB §864HVG §29 IIdMaklerG §6 Abs1MRG §22
Rechtssatz: Für das konkludente Zustandekommen eines Maklervertrages ist nach der Judikatur zumindest erforderlich, dass der Interessent die von einem Realitätenvermittler für ihn entfaltete Tätigkeit kennt und ihr nicht widerspricht, und selbst das reicht nicht aus, wenn der Immobilienmakler erkennbar bereits für einen anderen Auftraggeber handelt. Letzteres trifft auf ei... mehr lesen...
Norm: MRG §22
Rechtssatz: Auch wenn die Gesellschafter der Makler OHG und die der Verwaltungs-OHG andererseits ident sind, so sind sie dennoch wie zwei verschiedene Rechtssubjekte zu behandeln. Es kann daher die Makler-OHG den bei Abschluß des Mietvertrages von der Verwaltungs-OHG vertretenen Vermietern einen Mieter als Vertragspartner vermitteln. Entscheidungstexte 5 Ob 59/95 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §863 EIMRG §22
Rechtssatz: Zur Tätigkeit des Hausverwalters, die durch das nur zum Teil auf die Mieter überwälzbare, vom Vermieter zu zahlende Verwalterhonorar entlohnt wird, gehören alle der Erhaltung und Verwaltung der Liegenschaft dienenden Verfügungen, die sich im gewöhnlichen Verlauf der Dinge als notwendig und zweckmäßig erweisen. Erbringt also ein Hausverwalter Leistungen, die üblicherweise zu seinem Aufgabenkreis ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - unter anderem (soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung) die Rückzahlung von S 9.500,- plus 20 % USt (= zusammen S 11.400,-) an Kosten der vom Antragsgegner vorgenommenen Errichtung des Mietvertrages. Die Antragstellerin begründete ihr Begehren damit, die Hausinhabung erhalte die auf die Deckung der Auslagen für die Verwaltung des Hauses entfallenden Beträge ... mehr lesen...
Norm: MRG §22
Rechtssatz: Da kein Vermieter berechtigt ist, die mit der Errichtung des Mietvertrages verbundenen Aufwendungen zusätzlich zu dem in § 22 MRG normierten Pauschalbetrag auf seinen Vertragspartner zu überwälzen, darf auch ein Vermieter, der als Rechtsanwalt den Mietvertrag selbst verfaßte, hiefür nichts auf den Mieter als seinen Vertragspartner überwälzen. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: MRG §22
Rechtssatz: Durch die Regelung des § 22 MRG wird dem Vermieter ein Pauschalbetrag für seine Verwaltungsauslagen aller Art als Betriebskostenpost zuerkannt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ein Verwalter bestellt ist und ohne Rücksicht auf die tatsächliche Höhe dieser Auslagen. Für eine Überwälzung vergleichbarer Aufwendungen zusätzlich zu dem in dieser Gesetzesstelle normierten Betrag bleibt kein Raum. Entsch... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z7MRG §22
Rechtssatz: Die Kosten der Vermessung der Bestandgegenstände sowie der Zusammenstellung der für die Umstellung des Betriebskostenschlüssels erforderlichen Naturmaße stellen Auslagen dar, die mit der Verwaltung des Hauses verbunden sind, welche nur im Rahmen der Bestimmungen des § 22 MRG, also nur mit dem darin normierten Pauschalbetrag verrechnet werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §20MRG §21 Abs1 Z7MRG §22
Rechtssatz: Mit der Hausverwaltung verbundene Gerichtskosten hat der Vermieter, insoweit er sie nicht vom Gegner ersetzt erhält, aus den im § 21 Abs 1 Z 7, 22 MRG festgesetzten Beträgen zu decken. Entscheidungstexte 5 Ob 26/87 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 Ob 26/87 Veröff: SZ 60/45 = ImmZ 1988,137 = MietSlg XXXIX/17 ... mehr lesen...