Norm
MRG §21 Abs1 Z7Rechtssatz
Die Kosten der Vermessung der Bestandgegenstände sowie der Zusammenstellung der für die Umstellung des Betriebskostenschlüssels erforderlichen Naturmaße stellen Auslagen dar, die mit der Verwaltung des Hauses verbunden sind, welche nur im Rahmen der Bestimmungen des § 22 MRG, also nur mit dem darin normierten Pauschalbetrag verrechnet werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069742Dokumentnummer
JJR_19930119_OGH0002_0050OB00151_9200000_003