Rechtssatz: Ein eingetragenes Bestandrecht kann jedenfalls vor Ablauf der vertraglich festgelegten Bestandzeit gemäß § 136 GBG (nur) gelöscht werden, wenn die Auflösung des Bestandvertrags durch ein auf Räumung lautendes Urteil nachgewiesen wird. Der Tod des Bestandnehmers reicht für sich allein nicht zur Löschung des Bestandrechts im Grundbuch aus, weil es gemäß § 1116a ABGB zur Fortsetzung des eingetragenen Bestandverhältnisses kommt. Entscheidungstexte 5 Ob 258/08b Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095ABGB §1116aGBG §136MRG §14
Rechtssatz: Ein eingetragenes Bestandrecht kann jedenfalls vor Ablauf der vertraglich festgelegten Bestandzeit gemäß § 136 GBG (nur) gelöscht werden, wenn die Auflösung des Bestandvertrags durch ein auf Räumung lautendes Urteil nachgewiesen wird. Der Tod des Bestandnehmers reicht für sich allein nicht zur Löschung des Bestandrechts im Grundbuch aus, weil es gemäß § 1116a ABGB zur Fortsetzung des einget... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Gregor Michalek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Karl S****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das außerordentliche Rechtsmittel macht geltend, nach § 19 Abs 2 Z 11 zweiter Satz MG (Mietengesetz) in der hier anzuwendenden Fassung sei die Rechtsfolge (Eintritt in den Mietvertrag bei Nichtäußerung binnen 14 Tagen) nur dann eingetreten, wenn als Erben des verstorbenen Mieters andere, nicht zum gemeinsamen Haushalt zählende Personen in Betracht kommen. Dem ist zu entgegnen, dass diese Bestimmung in der Rechtsprechung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger sind Erben nach dem Mieter von Wohnobjekten. Sie wohnten nicht in den Bestandräumlichkeiten, sondern nehmen die Stellung als Mieter ausschließlich auf Grund einer Bestimmung im Mietvertrag, wonach "dieser Mietvertrag" beiderseits auf Erben und Rechtsnachfolger übergeht, in Anspruch. Die Ansicht der Vorinstanzen, die Bestimmung des § 14 MRG, wonach die eintrittsberechtigten Personen mit Ausschluss anderer zur ... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine Rechtsfrage dieser Qualität wird von der Revisio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann. Die Revisionsausführungen der Klägerin machen ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken gegen die hier anzuwendende Bestimmung des § 227a Abs 2 Z 6 ASVG insofern geltend, als dadurch eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten ... mehr lesen...
Norm: MRG §14WGG 1979 §17 Abs1WGG 1979 §17 Abs4
Rechtssatz: Der Zweck des § 14 MRG, das dringende Wohnbedürfnis haushaltszugehöriger naher Angehöriger des verstorbenen Hauptmieters abzusichern, erfordert es nicht, die allgemeine Erbfolge nicht nur für die Wohnungsnutzung zu durchbrechen, sondern dem in das Vertragsverhältnis Eintretenden (bzw dessen Erben) auch einen gemäß § 17 WGG von der gemeinnützigen Bauvereinigung zurückbezahlten Baukosten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter der Klägerin war Hauptmieterin einer Wohnung im Haus einer gemeinnützigen Bauvereinigung. Sie verstarb am 23. 3. 1980. Als Alleinerbin wurde der Klägerin der gesamte Nachlass ihrer Mutter eingeantwortet. In die Mietrechte an deren Wohnung trat deren vormaliger Lebensgefährte ein. Dieser verstarb am 19. 5. 2000, worauf die gemeinnützige Bauvereinigung an die Beklagte als dessen Alleinerbin gemäß § 17 WGG den Rückzahlungsbetrag von S 54.211 leistete. F... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen - die Erstantragsstellerin als Mieterin der Wohnung Nr 18, die Zweitantragsstellerin als Mieterin der Wohnung Nr 20 im Haus M***** - begehrten mit ihrem Antrag die Rückzahlung der im Zeitraum September 1982 bis Februar 1994 jeweils vorgeschriebenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge. Das Erstgericht wies den Antrag der Erstantragstellerin mit der
Begründung: ab, sie sei erst mit 3. 8. 1994 in die Mietrechte ihres Vaters eingetreten, zur Rü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Es entspricht herrschender Ansicht, dass § 1116a ABGB auch für Untermietverhältnisse gilt (MietSlg 20.179; MietSlg 16.150; Binder in Schwimann, ABGB2 Rz 2 zu § 1116a; Würth in Rummel, ABGB2 Rz 1 zu § 1116a). Demnach wird ein solches Dauerschuldverhältnis nicht schon durch den Tod des Untermieters aufgelöst. Vererblich sind aber auch Mitmietrechte (MietSlg 8.661; Binder in Schwimann aaO Rz 9 zu § 1116a; Würth/Zingher, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung ist ein Verzicht auf das Eintrittsrecht im Vorhinein durch den Eintrittsberechtigten (SZ 34/3) oder den Mieter (7 Ob 1599/91) unwirksam. Nach den Feststellungen hat die Mutter der Beklagten mit ihrem Gatten vom 15. 2. 1962 bis zu ihrem Tod am 24. 3. 1994 bei ihrer am 1. 5. 1995 verstorbenen Großmutter bzw ihrem bereits im Jahr 1967 verstorbenen Großvater gewohnt. Die Mietrechte standen zunächst d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehegatte der Nebenintervenientin war Hauptmieter der Wohnung Wien 18, W***** Straße *****; er verstarb am 16. 3. 1998. Der Kläger begehrt die Aufkündigung und Übergabe der Wohnung. Der verstorbene Mieter habe keine eintrittsberechtigten Erben hinterlassen, ein gemeinsamer Haushalt mit seiner Gattin habe nicht bestanden. Die Beklagte und die Nebenintervenientin beantragen die Aufhebung der vom Erstgericht ausgesprochenen Aufkündigung. Die Nebeninterve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aMRG §14
Rechtssatz: Der - nicht eintrittsberechtigte - Erbe des Mieters ist als Vertreter der Verlassenschaft ab der Überlassung oder Besorgung des Nachlasses oder aber nach Einantwortung als Vertragspartner des Vermieters verpflichtet, dem Vermieter den Tod des Mieters und das Fehlen eintrittsberechtigter Personen bekanntzugeben; die schuldhafte Verletzung dieser Rechtspflicht macht ihn gegenüber dem Vermieter schadenersatzpfl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei gründet ihr Begehren auf Zahlung von 154.000,-- S sA auf folgendes Vorbringen: Sie sei Eigentümerin eines Hauses in Wien 3; die am 7. 9. 1993 verstorbene Melanie S***** sei Mieterin einer in diesem Haus gelegenen Wohnung gewesen. Alleinerbe nach der Verstorbenen sei deren Stiefsohn, der Beklagte. Dieser habe es unterlassen, der klagenden Partei den Tod seiner Stiefmutter mitzuteilen, er habe vielmehr weiterhin die auf deren Namen lautenden Miet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in erster Instanz von der Klägerin erhobene Behauptung, das Verlassenschaftsverfahren nach Friedrich N***** sei durch Überlassung an Zahlungsstatt beendet worden, blieb unbestritten und wird auch durch den angeschlossenen Verlassenschaftsakt bestätigt. Aus diesem ist ersichtlich, daß keine Einantwortung erfolgte, sondern mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Zistersdorf vom 1. Dezember 1997 und vom 19. Februar 19... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt, liegt unter anderem vor, wenn die vermieteten Wohnräume nach dem Tod des bisherigen Mieters nicht mehr einem dringenden Wohnbedürfnis eintrittsberechtigter Personen (§ 14 Abs 3 MRG) dienen (§ 30 Abs 2 Z 5 MRG). Die letztgenannte Bestimmung ist im Zusammenhalt mit § 14 MRG dahin auszulegen, daß Wohnraummietverhältnisse durch den Tod des Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers war Mieter einer Wohnung in Linz. Die beklagte Vermieterin wollte im Haus Eigentumswohnungen errichten und den Mieter zur Räumung seiner Wohnung veranlassen. Die Parteien des Mietverhältnisses vereinbarten am 4. 4. 1996, daß der Mieter sein Mietrecht aufgibt und die Wohnung Ende April räumt. Die Vermieterin verpflichtete sich zu einer binnen 14 Tagen zu leistenden Pauschalzahlung von 60.000 S. Diese Zahlungsverpflichtung wurde schriftli... mehr lesen...
Norm: MRG §14
Rechtssatz: Neben der rechtlichen Gleichwertigkeit oder Ungleichwertigkeit der sonst gegebenen (im Familienrecht begründeten) Wohnmöglichkeit kommt es auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an, die den Umzug in die vom Eintrittsrecht betroffene Mietwohnung nach dem üblichen Lauf der Dinge als notwendig erscheinen lassen. Entscheidungstexte 8 Ob 331/97b Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Hauseigentümer und Vermieter kündigte der Verlassenschaft nach der am 25.Juli 1995 verstorbenen Hauptmieterin (im folgenden nur Mieterin) - die nunmehrige Beklagte ist ihre Tochter und Alleinerbin, der deren Nachlaß bereits eingeantwortet wurde, der Nebenintervenient, der die Voraussetzungen des Eintritts gemäß § 14 Abs 3 MRG behauptet, deren Sohn und Enkel der verstorbenen Mieterin - eine näher bezeichnete, 90 m2 große Wohnung nach § 30 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Mit "Sache" iSd § 39 Abs 1 MRG ist nur der das Verfahren einleitende Sachantrag - hier der Antrag auf Überprüfung des Hauptmietzinses - gemeint (Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht19, Rz 2 zu § 39 MRG). Davon erfaßt sind auch Vorfragen, von denen das Bestehen oder Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs abhängt. Bei der Überprüfung des Hauptmietzinses trifft dies ua auf die Frage zu, seit wann das Mietverhältni... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aMRG §14MRG §30 Abs2 Z5 BMRG §30 Abs2 Z5 D
Rechtssatz: Fehlt es an eintrittsberechtigten Personen, kann der Vermieter ein den gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen unterliegendes Bestandverhältnis gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG kündigen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Mietvertrag - hier mit dem ruhenden Nachlass - bis zu dessen Kündigung fortbesteht. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 GMRG §14
Rechtssatz: Der Eintritt minderjähriger Kinder in das Mietrecht nach § 14 MRG bedarf nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 3 Ob 117/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 117/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103061 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIbMRG §1 Abs2 Z2MRG §14WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG in der Fassung des 2. WÄG ist nicht auf Dienstwohnungen zu beziehen, die zwar von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurden, zu denen der Dienstgeber aber eine erhebliche Eigenleistung erbracht hat und die daher vom Dienstgeber mit Generalmietvertrag zu einem erheblich unter dem sonst nach dem WGG zu leistenden, kostendec... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aMRG §14
Rechtssatz: Das Kündigungsrecht des Vermieters ist im Anwendungsbereich des § 14 MRG durch das Eintrittsrecht bestimmter naher Angehöriger (einschließlich des Ehegatten und des Lebensgefährten) beseitigt. Entscheidungstexte 4 Ob 537/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 4 Ob 537/95 Veröff: SZ 68/169 European ... mehr lesen...
Norm: MRG §14
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 14 MRG handelt es sich um eine durch Gesetz angeordnete Sonderrechtsnachfolge für Mietverhältnisse an einer Wohnung, die die allgemeine Erbfolge ausschließt. Entscheidungstexte 1 Ob 592/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 1 Ob 592/91 4 Ob 537/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 4 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Stadt Wien vermietete mit Vertrag vom 28.10.1980 Kurt P***** die Wohnung Wien 12., S*****gasse 7-11/5/10. Die Wohnung wurde vereinbarungsgemäß von der Schwiegermutter des Kurt P***** Amalia K***** und dem Kind der Beklagten Petra G***** benützt. Die Klägerin ist eine Pflegetochter der Amalia K*****. Amalia K***** verstarb 1983. Die Beklagte wohnte damals in Hietzing. Kurt P***** trat an die Beklagte heran und schlug ihr vor, in die von ihm gemietete Wohnung einzuzieh... mehr lesen...