Norm
MRG §14Rechtssatz
Neben der rechtlichen Gleichwertigkeit oder Ungleichwertigkeit der sonst gegebenen (im Familienrecht begründeten) Wohnmöglichkeit kommt es auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an, die den Umzug in die vom Eintrittsrecht betroffene Mietwohnung nach dem üblichen Lauf der Dinge als notwendig erscheinen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109939Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010