RS OGH 1999/9/2 2Ob360/97y

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Veröffentlicht am 02.09.1999
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Norm

ABGB §1116a
MRG §14

Rechtssatz

Der - nicht eintrittsberechtigte - Erbe des Mieters ist als Vertreter der Verlassenschaft ab der Überlassung oder Besorgung des Nachlasses oder aber nach Einantwortung als Vertragspartner des Vermieters verpflichtet, dem Vermieter den Tod des Mieters und das Fehlen eintrittsberechtigter Personen bekanntzugeben; die schuldhafte Verletzung dieser Rechtspflicht macht ihn gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112379

Dokumentnummer

JJR_19990902_OGH0002_0020OB00360_97Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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