Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Der - nicht eintrittsberechtigte - Erbe des Mieters ist als Vertreter der Verlassenschaft ab der Überlassung oder Besorgung des Nachlasses oder aber nach Einantwortung als Vertragspartner des Vermieters verpflichtet, dem Vermieter den Tod des Mieters und das Fehlen eintrittsberechtigter Personen bekanntzugeben; die schuldhafte Verletzung dieser Rechtspflicht macht ihn gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112379Dokumentnummer
JJR_19990902_OGH0002_0020OB00360_97Y0000_001