Begründung: Die Klägerin ist Verfügungsberechtigte über das Einkaufszentrum „E*****“ in *****. Mit Bestandvertrag vom 19. 7. 1995 bzw 31. 8. 1995 hat die Klägerin der H***** GmbH & Co KG als Rechtsvorgängerin der H***** Aktiengesellschaft & Co KG in diesem Einkaufszentrum das Geschäftslokal Top 79 im Obergeschoss mit einer Gesamtfläche von ca 2.230 m² in Bestand gegeben. Punkt 3.3. des Bestandvertrags lautet: Die Bestandgeberin kann das Bestandverhältnis aus „wichtigen Grün... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war vom 1. 8. 1988 bis 31. 12. 2007 Mieter der Wohnung Top 7 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Aufgrund einer Kündigung des Bestandverhältnisses vom 26. 11. 2007 per 31. 12. 2007 kam es am 9. 12. 2007 zu einer Begehung der Wohnung, bei der der Antragsteller und die Antragsgegnerin neben anderen Personen anwesend waren. Es wurde Einigung über den Auflösungszeitpunkt hergestellt. Der Antragsteller sprach dabei gegenüber de... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs sowohl gegen seinen Teilsachbeschluss als auch den Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschluss zugelassen, weil seine Überlegungen „zum heranzuziehenden Richtwert von 4,37 EUR bei Mietvertragsabschluss [zwischen den Streitteilen] oder den damals schon bekannten und bei Mietvertragsbeginn gültigen 4,50 EUR nicht durch eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof abgesichert“ seien. Rechtliche Beurteilung Der... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist vormaliger Mieter der Wohnung Top 1 im Haus *****, S*****straße *****. Die Antragsgegnerin ist die frühere Vermieterin. Im Verfahren 7 C 74/07m des Bezirksgerichts Leibnitz wegen Aufkündigung schlossen die Parteien am 14. 6. 2007 einen Räumungsvergleich, in dem sich der nunmehrige Antragsteller als dort gekündigte und beklagte Partei verpflichtete, die bezeichnete Wohnung bis zum 31. 7. 2007 zu übergeben. Die Rechtswirksamkeit des Räumungsvergleic... mehr lesen...
Norm: MRG idF WRN 2006 §10 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ist die Vereinbarung über die Auflösung des Bestandverhältnisses in einem Räumungsvergleich enthalten, dessen Rechtswirksamkeit aufschiebend bedingt vom Unterbleiben eines Vergleichswiderrufs durch die (eine der) Parteien abhängt, so ist § 10 Abs 4 Z 1 MRG dahin auszulegen, dass die Frist für die Anzeige des Begehrens nach Ersatz von Aufwendungen erst mit Rechtswirksamkeit des Räumungsvergleichs zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Mieterin einer Wohnung in Wien. Das Hauptmietverhältnis endete durch gerichtliche Kündigung der Mieterin am 31. 8. 2003. In der Aufkündigung vermerkte die Antragstellerin: „Beantragter Investitionsersatz in Höhe von 15.895,32 EUR, laut beiliegenden Rechnungen." Die Zustellung der gerichtlichen Aufkündigung erfolgte zunächst ohne Anschluss der beigelegten Rechnungen, diese wurden erst nachträglich übermittelt. Die Antragstellerin begehrt nach § ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war, nachdem sie 1985 in den Mietvertrag ihres Vaters vom 27. 9. 1971 eingetreten war, bis 31. 1. 2000 Hauptmieterin der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnung top 17 des Hauses *****. Anlässlich der Kündigung des Mietverhältnisses mit Schreiben vom 29. 12. 1999 hat sie gemäß § 10 MRG von der Antragsgegnerin den Ersatz von Investitionen verlangt, ihren Anspruch aber zunächst nicht beziffert, sondern lediglich auf die für die Erneuerung d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Mieterin der Wohnung top 12 im Haus *****, das den Antragsgegnern gehört. Im Dezember 2000 übermittelte sie der Hausverwaltung ein mit 28. 12. 2000 datiertes Schreiben folgenden Inhalts: "
Betreff: J*****straße 70/12 Kündigung Wir kündigen zum nächstmöglichen Termin den Mietvertrag J*****str. 70/12. Wir übermitteln Ihnen eine Aufstellung der getätigten Investitionen und ersuchen Sie anlässlich der noch zu vereinbarenden Übergabe, den sich nach dem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG §10 Abs4
Rechtssatz: Für die in § 10 Abs 4 MRG geforderte schriftliche Anzeige ist die Mitteilungsform durch Telefax ausreichend, um der drohenden Präklusion des Anspruchs zu begegnen, wenn das Faxschreiben die eigenhändige, ebenfalls fernkopierte Unterschrift des Mieters trägt. Entscheidungstexte 5 Ob 207/02f Entscheidungstext OGH 05.11.2002 5 Ob 207/02f Ve... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war bis zum 30. 6. 2000 Mieter der Wohnung top Nr 12 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Am 19. 4. 2000 erklärte der Antragsteller gegenüber dem Hausverwalter der Antragsgegnerin eine außergerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses per 30. 6. 2000. Mit Telefax vom 18. 5. 2000 zeigte der Antragsteller dem Rechtsvertreter der Antragsgegnerin an, dass er während der letzten 10 Jahre Aufwendungen im Umfang von ca S 1 Mio ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zur Klärung der Frage, ob die Anzeige nach § 10 Abs 4 MRG (in einem gemäß Art V Abs 3 Z 1 lit a des 2. WÄG noch nach alter Rechtslage zu beurteilenden Fall - vgl 5 Ob 186/97g = EWr I/10/33) auch die Art der Investitionen anführen muss, die Anrufung des Obersten Gerichtshofes für zulässig erklärt, doch liegen die hiefür in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen nicht vor. Das Rekursgericht hat zur Klärung der Frage,... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer der Liegenschaft mit dem Haus G*****; die Antragstellerin war (auf Grund eines Vertrages vom 8.5.1987) Mieterin einer im 4.Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung. Mit dem zunächst an die Schlichtungsstelle des Magistrates Graz gerichteten, später gemäß § 40 Abs 2 MRG an das Gericht gelangten Antrag machte die Antragstellerin gegen den Antragsgegner unter Berufung auf § 10 MRG Ersatzansprüche im Gesamtbetrag von S 150.000,- Mit dem z... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG §10 Abs4 Z1MRG §16 Abs1 Z5
Rechtssatz: Für die schriftliche Anzeige des Ersatzanspruches des Bestandnehmers reicht ein mit Telefax übermitteltes Schreiben, das nur den mit Maschinschrift geschriebenen Namen des Absenders enthält, nicht aus. Entscheidungstexte 1 Ob 525/93 Entscheidungstext OGH 02.07.1993 1 Ob 525/93 Veröff: EvBl 1994/86 S 426 = WoBl 1994,70 (Würt... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG §10 Abs4 Z1MRG §16 Abs1 Z5
Rechtssatz: Für die schriftliche Anzeige des Ersatzanspruches des Bestandnehmers reicht ein mit Telefax übermitteltes Schreiben, das nur den mit Maschinschrift geschriebenen Namen des Absenders enthält, nicht aus. Entscheidungstexte 1 Ob 525/93 Entscheidungstext OGH 02.07.1993 1 Ob 525/93 Veröff: EvBl 1994/86 S 426 = WoBl 1994,70 (Würt... mehr lesen...
Norm: MRG §10 Abs4 Z1
Rechtssatz: Bei einem von vornherein befristeten Mietverhältnis liegt in der durch einen entsprechenden Räumungsvergleich gegebenen zusätzlichen Absicherung der vertragsgemäßen Beendigung keine einvernehmliche Auflösung desselben gemäß dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 8 Ob 511/91 Entscheidungstext OGH 24.09.1992 8 Ob 511/91 ... mehr lesen...
Norm: MRG §10 Abs4 Z1
Rechtssatz: Bei einem von vornherein befristeten Mietverhältnis liegt in der durch einen entsprechenden Räumungsvergleich gegebenen zusätzlichen Absicherung der vertragsgemäßen Beendigung keine einvernehmliche Auflösung desselben gemäß dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 8 Ob 511/91 Entscheidungstext OGH 24.09.1992 8 Ob 511/91 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von 1979 bis 1986 Hauptmieterin der Wohnung T*****straße 3/8 in Graz. Die Vermieter erklärten wegen Säumnis mit der Mietzinszahlung die Aufhebung des Vertrages, brachten am 5. Feber 1986 die auf Zahlung des Mietzinsrückstandes für Feber 1986 und auf Räumung gerichtete Klage ein und erwirkten am 5. März 1986 das Versäumungsurteil, mit dem die Klägerin zur Räumung der Wohnung und zur Zahlung verhalten wurde. Dieses Urteil wurde der Klägerin am 6.M... mehr lesen...
Norm: MRG §10 Abs4
Rechtssatz: Die Frist für die Anzeige nach § 10 Abs 4 MRG, bei deren Überschreitung der Anspruch des Hauptmieters auf Ersatz verloren geht, ist jedenfalls ein Endtermin. Entscheidungstexte 3 Ob 510/91 Entscheidungstext OGH 08.05.1991 3 Ob 510/91 Veröff: EvBl 1991/136 S 597 = WoBl 1992,32 1 Ob 525/93 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mieter des Bestandobjektes top. 6 in dem im Alleineigentum des Beklagten stehenden Haus ***** J*****gasse 16. Das Mietverhältnis wurde vom Beklagten zum 31.3.1988 gerichtlich aufgekündigt. Die Aufkündigung - gegen die Einwendungen nicht erhoben worden sind - wurde dem Kläger am 17.2.1988 zu eigenen Handen zugestellt. Mit der am 12.8.1988 eingelangten Klage begehrte der Kläger die Zahlung von S 571.719,98 samt Anhang. Er brachte vor, das Bestando... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlaß nach der am 24. April 1986 verstorbenen Hauptmieterin der Wohnung Nr 24 in dem gleichteiligen Miteigentum der Beklagten stehenden Haus Webgasse 25 in 1060 Wien wurde der Klägerin eingeantwortet. Sie richtete am 23. Oktober 1987 an den Hausverwalter ein Schreiben, wonach sie als Erbin den Ersatz der durch Installierung einer Nachtspeicherheizung mit zwei Heizkörpern, eines Kleinspeichers und eines Kohlenbadeofens getätigten, zu einer Verbesserung der Wohnaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Sturzgasse 1c im 14. Wiener Gemeindebezirk; der Beklagte ist Mieter der in diesem Haus gelegenen Geschäftslokale top Nr. 7 und 26. Der Kläger kündigte dem Beklagten wegen eines Mietzinsrückstandes (uzw. der Differenzbeträge aus vereinbarter Wertsicherung für die Zeit von September 1984 bis Jänner 1987) die Geschäftslokale top Nr. 7 (AZ 4 K 25/87 = 4 C 116/87b; Mietzinsrückstand S 6.461,98 s.A.) und top Nr. 26 (AZ 4 K 24/87... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Hauptmieterin einer Wohnung in einem den Beklagten gehörenden Haus. Sie kündigte den Mietvertrag mit einer am 13. Dezember 1985 beim Erstgericht eingelangten Kündigung zum 31. Jänner 1986 auf. Zuvor hatte ihr Prozeßbevollmächtigter dem Verwalter des Hauses mit Schreiben vom 4. November 1985 mitgeteilt, daß sie "Verbesserungen im Sinn des § 10 MRG wie folgt zu den angeführten Beträgen vorgenommen" habe. Im Anschluß daran wurden - zum Großteil u... mehr lesen...
Norm: MRG §10MRG idF des 2.WÄG §10 Abs4
Rechtssatz: In der schriftlichen Anzeige nach Abs 4 muss (auch) die Höhe des Betrages angegeben werden, den der Mieter als Ersatz seiner Aufwendungen begehrt. Es genügt nicht, dass er die Höhe dieser Aufwendungen bekannt gibt. Entscheidungstexte 3 Ob 530/87 Entscheidungstext OGH 07.10.1987 3 Ob 530/87 Veröff: JBl 1988,47 = ImmZ 1988,20 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin forderte vom Beklagten den Betrag von S 31.000,-- s.A. und brachte vor, sie sei Hauptmieterin der Wohnung Nr. 8, Hetzgasse 38 - Löwengasse 37, 1030 Wien, gewesen. Das Mietverhältnis sei mit 31. Mai 1985 aufgelöst worden; mit Schreiben vom 23. April 1985 seien dem Beklagten die begehrten Aufwendungen für Wohnungsverbesserungen mit S 31.000,-- bekanntgegeben worden. Es handle sich hiebei um Elektroinstallationen in der Küche, im Schlafzimmer und im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Bezahlung von S 73.600,-- s.A und brachte vor, die Beklagten seien je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Wien 8., Albertgasse 11; der Kläger sei gemäß Mietvertrag vom 17.6.1974 Hauptmieter der Wohnung top. Nr. 8 in diesem Haus gewesen. Er habe in dem Bestandobjekt namhafte Aufwendungen zur wesentlichen Verbesserung getätigt. Er habe das Bestandverhältnis per 31.7.1984 gerichtlich aufgekündigt und gleichzeitig seine Aufwendungen gemäß § 10... mehr lesen...
Norm: MRG §10 Abs4 Z1
Rechtssatz: Zeitpunkt der Auflösung des Mietverhältnisses ist jener, in welchem der Vermieter die Auflösungserklärung des Mieters annimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 535/87 Entscheidungstext OGH 24.03.1987 2 Ob 535/87 Veröff: JBl 1987,531 = MietSlg XXXIX/18 1 Ob 525/93 Entscheidungstext OGH 02.07.1993 1 Ob 525/... mehr lesen...