Norm
ABGB §886Rechtssatz
Für die in § 10 Abs 4 MRG geforderte schriftliche Anzeige ist die Mitteilungsform durch Telefax ausreichend, um der drohenden Präklusion des Anspruchs zu begegnen, wenn das Faxschreiben die eigenhändige, ebenfalls fernkopierte Unterschrift des Mieters trägt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117379Dokumentnummer
JJR_20021105_OGH0002_0050OB00207_02F0000_001