RS OGH 2002/11/5 5Ob207/02f

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Veröffentlicht am 05.11.2002
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Norm

ABGB §886
MRG §10 Abs4

Rechtssatz

Für die in § 10 Abs 4 MRG geforderte schriftliche Anzeige ist die Mitteilungsform durch Telefax ausreichend, um der drohenden Präklusion des Anspruchs zu begegnen, wenn das Faxschreiben die eigenhändige, ebenfalls fernkopierte Unterschrift des Mieters trägt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117379

Dokumentnummer

JJR_20021105_OGH0002_0050OB00207_02F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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