Norm
MRG §10 Abs4 Z1Rechtssatz
Bei einem von vornherein befristeten Mietverhältnis liegt in der durch einen entsprechenden Räumungsvergleich gegebenen zusätzlichen Absicherung der vertragsgemäßen Beendigung keine einvernehmliche Auflösung desselben gemäß dieser Gesetzesstelle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070081Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.01.2013