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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Das ZDG sieht einen Anspruch auf "Unterbrechung" der Zivildienstleistung nicht vor, im Gegenteil: Nach § 7 Abs 4 ZDG Nov 1991 ist der Zivildienst - von einigen Ausnahmen abgesehen - ohne Unterbrechung zu leisten. Mangels Rechtsanspruch auf Unterbrechung der Zivildienstleistung kann der Bf durch den angefochtenen Bescheid in dem geltend gemachten Recht - dem "subjektiv-öffentlichen Anspruch" auf Unterbrechung des ordentlichen Zivildienstes - nicht verletzt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110041.X01Im RIS seit
20.11.2000