RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0203

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
44 Zivildienst

Norm

VwGG §34 Abs1 impl;
ZDG 1986 §19 Abs3;
ZDG 1986 §20;
ZDG 1986 §7 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/11/0191 E 26. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Aus § 7 Abs. 4 ZDG ergibt sich der Anspruch des Zivildienstpflichtigen, den ordentlichen Zivildienst - abgesehen von den in dieser Gesetzesstelle genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu leisten. Durch eine rechtswidrige Unterbrechung des Zivildienstes wird er in diesem Recht verletzt (siehe dazu die hg. Erkenntnisse vom 25. März 1988, Zl. 88/11/0011, VwSlg 12688 A/1988, und vom 21. Mai 1996, Zl. 95/11/0386).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110203.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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