Der (am 8. Februar 1982 geborene) Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 20. Dezember 2000 die Feststellung seiner Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes mit der Begründung: , er erfülle gottesdienstliche bzw. seelsorgerische Aufgaben und betreibe theologische Studien im Rahmen des Bundes evangelikaler Gemeinden in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer von der Verpflichtung zur Leist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0175 E 10. November 1998 RS 2 Stammrechtssatz § 13a ZDG kann im Wege der Auslegung nicht die Bedeutung beigemessen werden, wonach die Wendung "gesetzlich anerkannte" als nicht im Wortlaut aufscheinend anzusehen wäre, da dies mit dem insofern klaren Wortlaut in Widerspruch stünde. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes vom 2. Juni 1998 an zugewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 8. Juni 1998, B 877/98, gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese mit Beschluß vom 23. Juli 1998 gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §13a;
Rechtssatz: § 13a ZDG kann im Wege der Auslegung nicht die Bedeutung beigemessen werden, wonach die Wendung "gesetzlich anerkannte" als nicht im Wortlaut aufscheinend anzusehen wäre, da dies mit dem insofern klaren Wortlaut in Widerspruch stünde. Schlagworte Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und ihren Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde wegen seiner Tätigkeit im Bereich des Fernmeldewesens der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung mit Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 21. Juli 1980 aus öffentlichen Interessen von Amts wegen von der Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes befreit. In der Folge wurde der Beschwerdeführer aufgrund der von ihm abgegebenen Zivildiensterklärung zivildie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;WehrG 1990 §36a Abs1;WehrG 1990 §36a Abs3;ZDG 1986 §13;ZDG 1986 §13a;ZDG 1986 §14;
Rechtssatz: Auch wenn die Befreiungstatbestände des WehrG 1990 und des ZDG weitgehend ident sind, folgt daraus nicht die Wirkung eines Befreiungsbescheides nach dem WehrG 1990 auch für den Zivildienstbereich. Die rechtliche Wirkung eines dera... mehr lesen...