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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
§ 13a ZDG kann im Wege der Auslegung nicht die Bedeutung beigemessen werden, wonach die Wendung "gesetzlich anerkannte" als nicht im Wortlaut aufscheinend anzusehen wäre, da dies mit dem insofern klaren Wortlaut in Widerspruch stünde.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110175.X02Im RIS seit
11.07.2001