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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/11/0175 E 10. November 1998 RS 2Stammrechtssatz
§ 13a ZDG kann im Wege der Auslegung nicht die Bedeutung beigemessen werden, wonach die Wendung "gesetzlich anerkannte" als nicht im Wortlaut aufscheinend anzusehen wäre, da dies mit dem insofern klaren Wortlaut in Widerspruch stünde.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110256.X01Im RIS seit
05.05.2003