RS Vwgh 2003/3/18 2002/11/0256

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.2003
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

VwRallg;
ZDG 1986 §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/11/0175 E 10. November 1998 RS 2

Stammrechtssatz

§ 13a ZDG kann im Wege der Auslegung nicht die Bedeutung beigemessen werden, wonach die Wendung "gesetzlich anerkannte" als nicht im Wortlaut aufscheinend anzusehen wäre, da dies mit dem insofern klaren Wortlaut in Widerspruch stünde.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110256.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten