Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist folgender Sachverhalt unstrittig: Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 28. August 1984 wurden diverse Grundflächen im Gesamtausmaß von 2.060 m2 der Liegenschaft EZ 237 KG P des H zugunsten der Beschwerdeführerin enteignet. Als Entschädigung erhielt der Enteignete auf Grund eines vom Enteignungsbescheid beurkundeten Übereinkommens diverse Ersatzflächen im Gesamtausmaß von ebenfalls 2.060 m2 aus den EZ 20... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken81/02 Sonstiges Wasserrecht98/01 Wohnbauförderung
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs4 Z9;WBFG 1948 §17 Abs1 idF 1969/299;WBFG 1985 §31 Abs1;WBFG 1985 §32 Abs1 idF 1985/487;WFG 1968 §35 Abs1;WFG 1968 §35 Abs3;WFG 1984 §53 Abs1;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Der Wortlaut des Befreiungstatbestandes des § 17 Abs 1 WBFG 1948 idF 1969/299, des § 31 WBFG 1985 in der Stam... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist betreffend eine Darlehenssumme von S 752.000,--, die von der Beschwerdeführerin an die Y Gemeinnützige Genossenschaft m. b.H. gewährt wurde und die in dem von der Niederösterreichischen Landesregierung genehmigten Finanzierungsplan nicht enthalten war (der Finanzierungsplan enthielt nur eine Darlehenssumme von S 2,188.000,--, tatsächlich gewährt wurde aber schließlich ein Darlehen von S 2,940.000,--), die Frage strittig... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs1 idF 1972/232; Beachte Besprechung AnwBl 11/1990, S 642;
Rechtssatz: Eine Gebührenbefreiung nach § 35 Abs 1 WFG 1968 idF 1972/232 findet nur unter der Voraussetzung statt, daß das in Rede stehende Rechtsgeschäft ein nach dem Wohnbauförderungsgesetz gefördetes Bauvorhaben betrifft und in dem der Förderungsstelle vorgelegten Finanzierungsplan aufsc... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs1 idF 1972/232;WFG 1968 §35 Abs2 idF 1972/232; Beachte Besprechung AnwBl 11/1990, S 642;
Rechtssatz: Die Befreiungstatbestände des Abs 2 des § 35 WFG 1968 idF 1972/232 greifen nur dann ein, wenn kein bereits gefördertes Objekt vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990150031.X02 ... mehr lesen...
Mit Kreditvertrag vom 25. April 1984 gewährte die Beschwerdeführerin der M-GmbH in Salzburg (in der Folge: Kreditnehmer) einen Kredit in Höhe von S 10,265.200,--. Der Kredit wurde durch Überweisung auf vier Bausparkonten bei der Bausparkasse A zugezählt. Im Vertrag heißt es, daß der Kredit "zur Finanzierung des Eigenmittelanteiles des Kreditnehmers an obigen Bausparverträgen dient und im Zusammenhang mit der Errichtung des vom Land Salzburg nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 geförd... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs1 idF 1972/232; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 83;
Rechtssatz: Scheint der einem Kreditnehmer gewährte, von diesem zur Einzahlung des bei Bausparverträgen erforderlichen Eigenmittelanteiles verwendete Kredit in dem der Förderungsstelle bekanntgegebenen und darauf der Gewährung eines Wohnbauförderungsdarlehens zugrunde gelegten Finanzierungspl... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/01 Wohnbauförderung
Norm: BundessonderwohnbauG 1982 §8 Abs1;BundessonderwohnbauG 1983 §8 Abs1;GebG 1957 §14 TP11;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §6 Abs2;WFG 1968 §35 Abs1;WFG 1984 §53 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 448;
Rechtssatz: Ein mit einer gemeinnützigen Bauvereinigung hinsichtlich einer in einer von... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)98/01 Wohnbauförderung
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §8;ABGB §9;BundessonderwohnbauG 1982 §8 Abs1;BundessonderwohnbauG 1983 §8 Abs1;VwRallg;WFG 1968 §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 2/1990 S 98;
ÖStZB 1990, 448;
Rechtssatz: Als von einem Gesetz unmittelbar veranlaßt können nur Handlungen angesehen werden, die ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/01 Wohnbauförderung
Norm: GebG 1957 §14 TP11;WFG 1968 §35 Abs1 idF 1972/232;
Rechtssatz: Eine Urkunde über einen unter das GrEStG fallenden Kaufvertrag betreffend einen zum Erwerb des Wohnungseigentums an einer bestimmten Wohnung erforderlichen Mindestanteil an einer Liegenschaft, die vom Bauherrn des auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnhauses unterze... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §35 Abs1;
Rechtssatz: Schreiben, die im Zuge des Bauverfahrens errichtet bzw eingebracht werden, gelten nicht als unmittelbar durch das WFG 1968 veranlaßt und von der Stempelgebühr befreit (Hinweis E 23.2.1984, 83/15/0064). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160219.X07 Im RIS seit 0... mehr lesen...