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98/01 WohnbauförderungNorm
WFG 1968 §35 Abs1 idF 1972/232;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 83;Rechtssatz
Scheint der einem Kreditnehmer gewährte, von diesem zur Einzahlung des bei Bausparverträgen erforderlichen Eigenmittelanteiles verwendete Kredit in dem der Förderungsstelle bekanntgegebenen und darauf der Gewährung eines Wohnbauförderungsdarlehens zugrunde gelegten Finanzierungsplan des Kreditnehmers für das Bauvorhaben nicht auf, so ist der Tatbestand des § 35 Abs 1 WFG 1968 nicht verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150012.X01Im RIS seit
15.01.1990