RS Vwgh 1990/1/15 88/15/0012

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1968 §35 Abs1 idF 1972/232;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 83;

Rechtssatz

Scheint der einem Kreditnehmer gewährte, von diesem zur Einzahlung des bei Bausparverträgen erforderlichen Eigenmittelanteiles verwendete Kredit in dem der Förderungsstelle bekanntgegebenen und darauf der Gewährung eines Wohnbauförderungsdarlehens zugrunde gelegten Finanzierungsplan des Kreditnehmers für das Bauvorhaben nicht auf, so ist der Tatbestand des § 35 Abs 1 WFG 1968 nicht verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150012.X01

Im RIS seit

15.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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