Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: a) österreichische Formmarke Nr 236.313 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 6 und 20 (Koffer für den Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche); b) Gemeinschaftsformmarke Nr 3.424.661 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 7 (Koffer für Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche, insbesondere aus Metall oder Kunststoff); Abbildung zu a) und b): c) österreichisch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin tritt im geschäftlichen Verkehr unter ihrem Firmenschlagwort „Wein & Co" auf. Sie betreibt unter dieser Bezeichnung ein Filialnetz zum Vertrieb von Qualitätsweinen, eine Weinbar, eine Bar mit angeschlossenem Restaurant und unter der Internetadresse „www.weinco.at" einen Online-Shop. Sie ist Inhaberin der zu AT 162034 und AT 162035 registrierten österreichischen Wortbildmarken bestehend aus dem Wortbestandteil „WEIN & CO" in heller Schrift und Block... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt seit 1976 in Vösendorf bei Wien ein Einkaufszentrum unter dem Namen „SCS" bzw „Shopping City Süd". Es handelt sich dabei um das größte Einkaufszentrum Österreichs mit mehr als 330 Geschäften und 30 Fachmärkten. Der jährliche Werbeaufwand stieg von anfangs 10 Mio S auf zuletzt 2 Mio EUR. Seit 1976 ist die Klägerin Inhaberin der nachstehend abgebildeten Wortbildmarke „SCS": Weiters ist die Klägerin Inhaberin der aufgrund eines Verkehrsgeltung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt seit 1995 in H***** im Einzugsbereich der Therme Loipersdorf ein Vier Sterne-Hotel unter der Bezeichnung "Sport Vital Hotel Therme Loipersdorf", das in der Thermenregion auch unter der Kurzbezeichnung "Vital Hotel" allgemein bekannt ist. Sie ist seit 6. 6. 2002 Inhaberin einer Wortbild-Marke für die Klassen 41 und 43, deren Wortteil der Hotelbezeichnung entspricht. Die Beklagte ist seit März 2003 im Firmenbuch eingetragen. Sie hat Ende Juni 2003 i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Obwohl der Entscheidungsgegenstand (§ 502 Abs 2 ZPO) nicht ausschließlich in einem Geldbetrag besteht, hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung keinen Ausspruch nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO - nämlich, ob der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 50.000 S übersteigt oder nicht - beigesetzt. Aus der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu der Frage, warum die ordentliche Revision nicht zuzulassen sei, und aus ... mehr lesen...
Begründung: Die N***** GmbH mit dem Sitz in D***** hat die Bildmarke "Spinnrad" entwickelt und am 21.9.1984 in Deutschland registrieren lassen. Unter dieser Marke vertrieb die Markeninhaberin in Deutschland und anderen europäischen Ländern Socken, die sie beim türkischen Unternehmen C***** erzeugen ließ. 1985 schlug die Klägerin der N***** GmbH vor, in Österreich den Alleinvertrieb der Socken zu übernehmen. In der Folge wurde zwischen beiden Unternehmen eine Einkaufskooperatio... mehr lesen...
Begründung: Für die Erstklägerin ist seit 21.1.1974 zu Nr.405 207 nachstehende internationale Wort-Bild-Marke mit Schutzwirkung auch für Österreich registriert: Die Erstklägerin vertreibt seit 25 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und in zahlreichen anderen Ländern, darunter auch in Österreich über ihre Tochtergesellschaft, die Zweitbeklagte, dekorative Kosmetikserien, welche etwa 300 verschiedene Produkte umfassen. Die Kosmetikserien und die einzelnen Artikel sind entwe... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der Klägerin ist beim österreichischen Patentamt zur Registernummer 47147 mit der Priorität vom 2.10.1961 die Wortmarke "Pickfein Mayer-Essig" für die Warenklasse 26c (Tafelessig und Essigessenz) registriert. Die Klägerin (bzw ihr Rechtsvorgänger) erzeugt und vertreibt seit dem Jahr 1962 unter der Hausmarke "Pickfein" - welche zugleich ihr Firmenschlagwort ist - einen Säureessig sowie Einlegeaufgüsse für Sauergemüse. Auf den Etiketten für Flaschen und Behäl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in zahlreichen Betriebsstätten im gesamten Bundesgebiet Baumärkte. Ihr Haupttätigkeitsgebiet ist die Herstellung und der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, so auch mit Farben und Lacken. Seit der Mitte der 70er Jahre verwendet die Klägerin die Bezeichnungen "Ihr Bau Profi" und "Bau Profi" zur Kennzeichnung ihres gesamten Warensortiments; seit 1983 verwendet sie für die Kennzeichnung von Farben (auch) das - nicht registrierte - Warenzeichen "Farb... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist die Witwe und alleinige Gesamtrechtsnachfolgerin nach dem am 27.6.1975 verstorbenen Komponisten Prof.Robert Stolz. Der Zweitkläger ist amerikanischer Staatsbürger; er ist Schriftsteller und hält sich in den USA auf. Im Jahre 1980 erschien im Blanvalet-Verlag in München das Buch "Servus Du" mit dem Untertitel "Robert Stolz und sein Jahrhundert" von Robert und Einzi Stolz. Grundlage dieses von der Erstklägerin und dem Zweitkläger gemeinsam geschaffen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt - so wie vor ihr schon die B***-U*** AG - seit 1983 Buntstifte mit besonders starker Mine und Holzummantelung unter der Bezeichnung "J*** K***" in Blech - bzw. Plastikpackungen zu 6, 10, 12, 24 und 36 Stück; diese Buntstifte werden aber auch einzeln abgegeben. Nur die Blechpackungen enthalten einen Hinweis auf die Klägerin als Erzeugerin, nämlich die Buchstaben "B + U"; sie tragen den Aufdruck "J*** K*** FARBSTIFTE MIT SUPERMINE". Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt seit Jahrzehnten den Handel mit Kraftfahrzeugen und ist seit rund 15 Jahren österreichischer Generalimporteur der Automarke Toyota. Die Firma Ernst F*** ist seit 26. Juni 1942 zu HRA 11186 des Handelsregisters beim Handelsgericht Wien registriert. Der Sitz der Klägerin ist Wien; ihre geschäftsführenden Gesellschafter sind Friedrich F*** und seine Mutter. Die in Salzburg ansässige beklagte Gesellschaft mbH ist seit 21. Jänner 1987 zu HRB 6... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte hat dem Kläger mit Vertrag vom 13. Juni 1980 das "volle Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht)" des Werkes "Gesundheit aus der Apotheke Gottes" eingeräumt. Der Kläger hat sich zu angemessener Werbung, zur Abwehr von Angriffen der Presse gegen die Autorin, zum Vorgehen gegen allfällige unberechtigte Nachdrucke sowie zur Zahlung eines Autorenhonorars in Höhe von 10 % des Verkaufspreises, verpflichtet. Ein Wettbewerbsverbot wurde nicht ... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kammer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Unternehmens der klagenden GmbH. ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Waren mit der Bezeichnung 'Cartier' und 'Les Must de Cartier'. Für die Cartier S.A. Paris - das Schwesterunternehmen der Klägerin - ist durch eine ganze Reihe internationaler Marken der Begriff 'Cartier' geschützt (Beilage C); die Klägerin ist auf Grund von Vereinbarungen mit der Markeninhaberin zum Gebrauch der Marke 'Cartier' berechtigt. Die beklagte OHG betrei... mehr lesen...
Die klagende Partei, die zu HRA 322 im Handelsregister des Landesgerichtes Feldkirch eingetragen ist, erzeugt und vertreibt Bier unter der - vom Sitz ihrer Brauerei (Egg im Bregenzerwald/Vorarlberg) abgeleiteten - Bezeichnung "Egger-Bier". Sie steht mit dem Beklagten Fritz Egger, der bei St. Pölten (Unterradlberg) eine Brauerei hat und sein Bier unter dem - von seinem Familiennamen abgeleiteten - Markennamen "Egger-Bier" vertreibt, im Wettbewerbsverhältnis. Die klagende Partei stell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §16 BIII2bJWG §9 Abs2JWG §26StV 1955 Art7
Rechtssatz: Das Wohl eines der slowenischen Minderheit (Art 7 Staatsvertrag von Wien BGBl 1955/152) angehörenden Kindes, das bisher zweisprachig erzogen wurde, erfordert es, die zweisprachige Erziehung (slowenisch - deutsch) auch im Falle einer Maßnahme nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz fortzusetzen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Der Amtsvormund des am 13. Oktober 1974 unehelich geborenen Kurt H beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe "wegen Gefahr in Verzug", die Genehmigung der vorläufigen Unterbringung des Kindes im Kinderheim T und die endgültige Unterbringung in einem SOS-Kinderdorf mit der Begründung: , daß die Mutter des Kindes erziehungsunfähig sei und der Minderjährige in den äußerst ungünstigen häuslichen Verhältnissen der Gefahr einer körperlichen und seelischen Verwahrlosung ausges... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die Beklagte im Sinne des auf Art. 8, 10 bis PVÜ, § 9 Abs. 1 UWG gestützten Begehrens der Klägerin schuldig, die Verwendung einer Firma mit dem Schlagwort "Transakta" binnen 3 Monaten zu unterlassen. Infolge Berufung der Beklagten wies das Berufungsgericht dieses Klagebegehren ab. Folgender Sachverhalt steht im Rechtsmittelverfahren unbestritten fest: Die Klägerin wurde am 26. Mai 1958 in das Unternehmensregister des Bezirksgerichtes für Prag eingetragen. ... mehr lesen...
Der Kläger Dr. Josef G begehrt die beklagten Parteien Hermann F und die Dr. Josef G Ges. m. b. H. zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, die Verwendung des Namens Dr. G ohne Hinzufügung des Zusatzes "Ges. m. b. H." im geschäftlichen Verkehr bei sonstiger Exekution zu unterlassen. Er brachte zur Begründung: seines Begehrens vor, er habe mit dem Erstbeklagten eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem Firmenwortlaut "Dr. Josef G Ges. m. b. H." gegrundet und der Gesellschaft... mehr lesen...
Der Kläger hat mit der beklagten Partei Ende Juni 1952 eine Reisegepäckversicherung für einen Monat (Juli 1952) abgeschlossen. Die Beklagte stellte zwei Polizzen aus und übermittelte sie dem Kläger. Die Polizzen enthalten die Bestimmung: "Die Versicherung beginnt nach erfolgter Prämienzahlung ...". Die Prämie wurde vom Kläger bei Erhalt der Polizzen nicht bezahlt. Auf Veranlassung des Klägers überwies am 7. Juli 1952 sein Vater Wenzel F. von seinem eigenen Postscheckkonto die Prämie v... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber des R.-Verlages in Salzburg. Die beiden Streitparteien traten zueinander dergestalt in geschäftliche Beziehung, daß der Kläger im Auftrag der Beklagten in den Jahren 1946 und 1947 den Österreichischen A.-Kalender herausgegeben hat. Zufolge einer zwischen den Streitteilen getroffenen Vereinbarung sollten die nicht verkauften Exemplare des Kalenders 1947 (etwa 14.000 Stück) mit einem neuen Einband und einem neuen Kalendarium versehen und vom Kläger als Kalender 19... mehr lesen...