Die Beschwerdeführerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung iSd § 5 Z. 10 KStG 1988. Mit Schreiben vom 26. Juli 1995 beantragte sie bei der belangten Behörde die Feststellung nach § 6a Abs. 3 KStG 1988, dass die Errichtung eines Gemeindehauses in der Gemeinde B und dessen spätere Verwaltung unter § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. 139/1979 (WGG), falle. Sollte die Errichtung und Verwaltung nicht in den begünstigten Geschäftskreis des § 7 Abs. 1 bis 3 W... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: B-VG Art7;KStG 1988 §5 Z10;KStG 1988 §6a Abs3;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3;WGG 1979 §7 Abs4;
Rechtssatz: Die Ansicht, bei der Anwendung des § 7 Abs 2 WGG spiele die im Abs 3 Z 2 dieser Gesetzesstelle enthaltene Regelung eine Rolle, findet im Gesetz keine Deckung. Der Wortlaut... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;KStG 1988 §6a Abs3;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3;WGG 1979 §7 Abs4;
Rechtssatz: Die Verwaltung einer Berufsschule und die Verwaltung von Kindergartenräumen sind dem Begriff Verwaltung von Geschäftsräumen und Büroräumen zuzuordnen (Hinweis E 27.8.1998, 93/13/0037; E 3.11.1994, 92/15/0227). Gleiches... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des § 5 Z. 10 KStG 1988. Mit Schreiben vom 31. März 1989 beantragte sie bei der belangten Behörde die Feststellung nach § 5 Z. 10 bzw. § 6a Abs. 3 KStG 1988, daß unter anderen nachstehende Geschäfte unter § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979 (WGG), fallen: 1. Die Verwaltung des von ihr errichteten Bürogebäudes in W und 2. die Verwaltung der von ihr errichteten Berufsschule für K... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;KStG 1988 §6a Abs3;VwRallg;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3;WGG 1979 §7 Abs4;
Rechtssatz: Ein Zustimmungsbescheid der Landesregierung gem § 7 Abs 4 WGG vermag keine Bindungswirkung für die von der zuständigen Finanzlandesdirektion für STEUERLICHE ZWECKE zu treffende En... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte bei der belangten Behörde - das ist die gem. Art. IV Abs. 2 Z. 4 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung der Novelle BGBl. Nr. 253/1993; im folgenden: WGG) betraute Behörde - am 15. Mai 1992 die beiden hier gegenständlichen Anträge. Sie habe mit Kaufvertrag vom 8. September 1989 in Wr. Neustadt eine Liegenschaft von der Firma Z Aktiengesellschaft erworben. Für diese Liegenschaft im Ausmaß von 66.027 m2 sei von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: AVG §56;WGG 1979 §35 Abs2 Z2;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/05/0239
Rechtssatz: Unabhängig von steuerrechtlichen Erwägungen ist es im Hinblick auf § 35 Abs 2 Z 2 WGG im Interesse der gemeinnützigen Bauvereinigung gelegen, anläßlich des Abschl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, kaufte auf Grund des Ersuchens des Bundeslandes im Jahre 1989 eine Liegenschaft mit Wohngebäude (laut Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1973 bewertungsrechtlich ein Mietwohngrundstück), um es an einen Verein zu vermieten, der es sich zum Ziel gesetzt hat, mißhandelten Frauen und Kindern Unterstützung zu gewähren (Aufenthalt, juristische und finanzielle Hilfe, Zukunftsplanung). Die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: AVG §56;WGG 1979 §7 Abs4;
Rechtssatz: Ein Schreiben der Landesregierung an einen Zustimmungswerber (Bauvereinigung) gemäß § 7 Abs 4 WGG, das betreffende Geschäft bedürfe keiner Zustimmung, weil es in den Geschäftskreis gemäß § 7 Abs 1 bis 3 WGG falle, das nicht als Bescheid bezeichnet ist, ist eine Auskunft und kein Bescheid, also auch kein Fest... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084
Rechtssatz: Der AbgPfl muss kein (besonderes) Feststellungsinteresse nachweisen. Der Feststellungsantrag und der Feststellungsanspruch gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 stehen ihm nämlich kraft Gesetze... mehr lesen...