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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/05/0239Rechtssatz
Unabhängig von steuerrechtlichen Erwägungen ist es im Hinblick auf § 35 Abs 2 Z 2 WGG im Interesse der gemeinnützigen Bauvereinigung gelegen, anläßlich des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes darüber Klarheit zu haben, ob dieses Rechtsgeschäft gem § 7 Abs 4 WGG genehmigungspflichtig ist oder nicht. Es würde wohl der Absicht des Gesetzgebers widersprechen, der offenbar die nicht im § 7 Abs 4 WGG genannten Geschäfte als Regelgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereingiung ansieht, daß die Bauvereinigung sicherheitshalber hinsichtlich eines jeden abzuschließenden Rechtsgeschäftes eine Genehmigung gem § 7 Abs 4 WGG beantragt, sodaß durch die Zurückweisung eines solchen Antrages rechtsgültig festgestellt wird, daß keine Genehmigungspflicht besteht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993050238.X02Im RIS seit
12.11.2001