RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0045

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

KStG 1988 §5 Z10;
KStG 1988 §6a Abs3;
WGG 1979 §7 Abs1;
WGG 1979 §7 Abs2;
WGG 1979 §7 Abs3;
WGG 1979 §7 Abs4;

Rechtssatz

Die Verwaltung einer Berufsschule und die Verwaltung von Kindergartenräumen sind dem Begriff Verwaltung von Geschäftsräumen und Büroräumen zuzuordnen (Hinweis E 27.8.1998, 93/13/0037; E 3.11.1994, 92/15/0227). Gleiches muss auch für die Verwaltung eines Gemeindezentrums gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150045.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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