RS Vwgh 1992/3/3 91/14/0244

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Veröffentlicht am 03.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

AVG §56;
WGG 1979 §7 Abs4;

Rechtssatz

Ein Schreiben der Landesregierung an einen Zustimmungswerber (Bauvereinigung) gemäß § 7 Abs 4 WGG, das betreffende Geschäft bedürfe keiner Zustimmung, weil es in den Geschäftskreis gemäß § 7 Abs 1 bis 3 WGG falle, das nicht als Bescheid bezeichnet ist, ist eine Auskunft und kein Bescheid, also auch kein Feststellungsbescheid über die Zugehörigkeit des Geschäftes zum Geschäftskreis gemäß § 7 Abs 1 bis 3 WGG

(Hinweis B VS 15.12.1977, 934, 1223/73, VwSlg 9458 A/1977).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140244.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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