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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Schreiben der Landesregierung an einen Zustimmungswerber (Bauvereinigung) gemäß § 7 Abs 4 WGG, das betreffende Geschäft bedürfe keiner Zustimmung, weil es in den Geschäftskreis gemäß § 7 Abs 1 bis 3 WGG falle, das nicht als Bescheid bezeichnet ist, ist eine Auskunft und kein Bescheid, also auch kein Feststellungsbescheid über die Zugehörigkeit des Geschäftes zum Geschäftskreis gemäß § 7 Abs 1 bis 3 WGG
(Hinweis B VS 15.12.1977, 934, 1223/73, VwSlg 9458 A/1977).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140244.X01Im RIS seit
12.11.2001