Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei "gemäß § 20 Abs. 1 des Devisengesetzes" aufgefordert, "zwecks Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Devisengesetzes 1. binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides der Oesterreichischen Nationalbank sämtliche devisenwirtschaftlich erheblichen Geschäftsbücher und Belege, soweit sie den Zeitraum vom 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1995 betreffen, vorzulegen und 2. übe... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38;DevG §20 Abs1 idF 1992/034;KWG 1979 §36 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Der Pflicht, gem § 20 Abs 1 DevG Auskunft zu erteilen, steht das Bankgeheimnis (§ 38 BWG 1993) nicht entgegen (Hinweis E 28.10.1994, 94/17/0297). Die Annahme eines Redaktionsversehens beim Übergang vom KWG auf das BWG 1993 wird durch den Hinweis auf den Gesetzeswortlaut gerade nicht... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid forderte die Oesterreichische Nationalbank die Beschwerdeführerin "gemäß § 20 Abs. 1 des Devisengesetzes, BGBl. Nr. 162/1946 i.d.dzt. gültigen Fassung auf, 1. binnen einer Woche ab Zustellung dieses Bescheides der Oesterreichischen Nationalbank sämtliche Handelsbücher und Belege, soweit sie den Zeitraum vom 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 1993 betreffen, vorzulegen und 2. über eine gesonderte, noch zu ergehende form... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38;DevG §20 Abs1 idF 1992/034;DevG §20 Abs1;KWG 1979 §23 idF 1986/325;KWG 1979 §23;KWG 1979 §36 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Wenn eine Auskunftspflicht gesetzlich festgelegt ist, muß das dem Bankgeheimnis zugrundeliegende Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung eines ungestörten Kreditapparates und eines gesunden Kapitalmarktes gegenüber dem ande... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38;DevG §20 Abs1 idF 1992/034;DevG §20 Abs1;KWG 1979 §23 idF 1986/325;KWG 1979 §23;KWG 1979 §36 Abs4 Z3; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/3, S 210,211;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte bei der gesetzlichen Verankerung des Bankgeheimnisses insofern keine Änderung der Rechtslage in DEM Sinne herbeiführen, daß nunmehr die aus § 2... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38;DevG §20 Abs1 idF 1992/034;DevG §20 Abs1;KWG 1979 §23 idF 1986/325;KWG 1979 §23;KWG 1979 §36 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Die besondere Verschwiegenheitspflicht der Bank und der bei ihr tätigen Personen war schon vor dem Inkrafttreten des KWG im Jahre 1979 als Bestandteil des bankgeschäftlichen Verkehrs allgemein anerkannt bzw geübt. Das sogenannte B... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38;DevG §20 Abs1 idF 1992/034;DevG §20 Abs1;KWG 1979 §23 idF 1986/325;KWG 1979 §23;KWG 1979 §36 Abs4 Z3; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/3, S 210,211;
Rechtssatz: Der VwGH ist der Auffassung, daß das im § 23 KWG normierte Bankgeheimnis der Erfüllung der im § 20 DevG normierten Verpflichtung nicht im Wege stand. Für den Geltungs... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus den ihr angeschlossenen Unterlagen geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit Schriftsatz vom 14. Dezember 1987 stellte die Beschwerdeführerin an die belangte Behörde sinngemäß den Antrag, gemäß § 13 Abs. 4 Sparkassengesetz - SpG, BGBl. Nr. 64/1979, idF der Novelle BGBl. Nr. 326/1986, zu bewilligen, daß in dem den Geschäftsgegenstand regelnden § 5 Abs. 1 ihrer Satzung die lit. a entsprechend dem zuvor vom Sparkassenrat am 18. Sept... mehr lesen...
Index: 37/02 Kreditwesen
Norm: KWG 1979 §36 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Rechtsform von Gesellschaften, die Hypothekenbanken führen dürfen, ist eine Abweichung iSd § 36 Abs 4 Z 1 KWG gegeben. Das HypothekenbankG wird daher insoweit durch das KWG nicht berührt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990170340.X03 Im RIS seit 19.09.... mehr lesen...