RS Vwgh 1990/11/30 90/17/0340

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Veröffentlicht am 30.11.1990
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Index

37/02 Kreditwesen

Norm

KWG 1979 §36 Abs4 Z1;

Rechtssatz

Hinsichtlich der Rechtsform von Gesellschaften, die Hypothekenbanken führen dürfen, ist eine Abweichung iSd § 36 Abs 4 Z 1 KWG gegeben. Das HypothekenbankG wird daher insoweit durch das KWG nicht berührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990170340.X03

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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