RS Vwgh 1994/10/28 94/17/0297

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Veröffentlicht am 28.10.1994
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §38;
DevG §20 Abs1 idF 1992/034;
DevG §20 Abs1;
KWG 1979 §23 idF 1986/325;
KWG 1979 §23;
KWG 1979 §36 Abs4 Z3;

Rechtssatz

Die besondere Verschwiegenheitspflicht der Bank und der bei ihr tätigen Personen war schon vor dem Inkrafttreten des KWG im Jahre 1979 als Bestandteil des bankgeschäftlichen Verkehrs allgemein anerkannt bzw geübt. Das sogenannte Bankgeheimnis wurde jedoch erst durch dieses Gesetz positiv-rechtlich geregelt (Hinweis: Jabornegg-Strasser-Floretta, Das Bankgeheimnis 15; Schinnerer, Das Bankgeheimnis im KWG-Entwurf, FS Krasensky 1978, 169). Hiebei sollte offenbar im wesentlichen nur die bisherige "Übung" in Gesetzesform gekleidet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170297.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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