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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §38;Rechtssatz
Die besondere Verschwiegenheitspflicht der Bank und der bei ihr tätigen Personen war schon vor dem Inkrafttreten des KWG im Jahre 1979 als Bestandteil des bankgeschäftlichen Verkehrs allgemein anerkannt bzw geübt. Das sogenannte Bankgeheimnis wurde jedoch erst durch dieses Gesetz positiv-rechtlich geregelt (Hinweis: Jabornegg-Strasser-Floretta, Das Bankgeheimnis 15; Schinnerer, Das Bankgeheimnis im KWG-Entwurf, FS Krasensky 1978, 169). Hiebei sollte offenbar im wesentlichen nur die bisherige "Übung" in Gesetzesform gekleidet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170297.X01Im RIS seit
19.09.2001