Entscheidungsgründe: Der klagende Verein für Konsumenteninformation beanstandet Bestimmungen, welche die beklagte Bank in ihren "Besonderen Bedingungen für die Führung von Privatkonten und die Abholung von Kontopost", Fassung April 1999, verwendet. Es sind dies folgende Bestimmungen: "Punkt 1 erster Absatz: Änderungen der Konditionen können vorgenommen werden, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern. (1) Punkt 3 'Informationen an Dritt... mehr lesen...
Norm: BWG §34 Abs3KSchG §6 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist auf Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, durch die der Bank das Recht eingeräumt wird, die Entgelte für die Kontoführung und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verbrauchergirokonten zu ändern. Entscheidungstexte 4 Ob 28/01y Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 28/01y Veröff: SZ 7... mehr lesen...
Norm: UWG §33d Abs1UWG §34 Abs3
Rechtssatz: Aus § 34 Abs 3 UWG ergibt sich zwingend, daß es auf eine Absicht des Ankündigenden, mit der Verletzung des § 33 d Abs 1 UWG einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen, ebensowenig wie auf ein Verschulden ankommt. Entscheidungstexte 4 Ob 2116/96x Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2116/96x ... mehr lesen...
Norm: KosmetikkennzeichnungsVO allgUWG §1 AUWG §32UWG §34 Abs3
Rechtssatz: Nach § 34 Abs 3 UWG kann unbeschadet der Strafverfolgung (ua) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer den Vorschriften des II. Abschnittes des UWG (§§ 27 bis 33 f) zuwiderhandelt. Ein Verstoß gegen eine auf Grund des § 32 UWG erlassenen Verordnung wie die KosmetikkennzeichnungsV bedeutet nicht nur eine Verwaltungsübertretung (§ 33 Abs 1 UWG), sondern begründet ... mehr lesen...
Norm: KosmetikkennzeichnungsVO §4 Abs1 Z8UWG §1 C2UWG §34 Abs3
Rechtssatz: Allein schon der (objektive) Verstoß gegen § 4 Abs 1 Z 8 der KosmetikkennzeichnungsVO begründet einen verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch, ohne daß es auf das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 1 UWG ankommt. Es bedarf daher weder einer Prüfung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Verstoß gegen § 4 Abs 1 Z 8 KosmetikkennzeichnungsVO BGBl 19... mehr lesen...
Norm: KosmetikkennzeichnungsVO §4 Abs3UWG §34 Abs3
Rechtssatz: Die Bezeichnungen "Buste - Physio", "Anti - Age Physio" und "Exfoliant - Physio" sind weder Fremdwörter noch dem österreichischen Publikum allgemein verständliche Ausdrücke einer fremden Sprache, mögen auch jeweils einzelne Bestandteile davon - wie etwa "Anti" und "Age" - ziemlich allgemein verstanden werden. In ihrer Zusammensetzung sind sie jedenfalls nicht allgemein verständlich.... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben in Österreich (u.a.) Bienenhonig. Die Klägerin vertreibt ihren österreichischen Honig unter der Marke "W***". Die Beklagte verwendet für ihre Produkte - Konfitüren und Honig, darunter auch ausländischen Honig - die Marke "d'arbo Naturrein". Sie bringt ausländischen Honig in Gläsern mit nachstehenden Etiketten in Verkehr: Abbildung nicht darstellbar! Mit der gleichartigen Aufmachung des Etiketts vertreibt die Beklagte auch noch andere au... mehr lesen...
Norm: V des BM für Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Wiederaufbau 18.11.1954 BGBl 1954/262 über den Verkehr mit Honig und Kunsthonig allgLMG §77 Abs1 Z20UWG §32 Abs1UWG §34 Abs3
Rechtssatz: Die HonigV ist zwar auf Grund des § 32 Abs 1 UWG erlassen worden; sie kann sich aber seit dem 01.07.1975 (Inkrafttreten des LMG nach dessen § 81 Abs 1) nicht mehr auf diese Grundlage stützen, sondern steht seither gemäß § 77 Abs 1 Z 20 LMG sogar a... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B3UWG §28UWG §34 Abs3
Rechtssatz: Durch die Aufzählung auch des § 14 UWG unter jenen Bestimmungen, welche gemäß § 34 Abs 3 UWG auch im Falle eines Verstoßes gegen § 28 UWG entsprechend anzuwenden sind, ist klargestellt, daß eine Verbandsklage auch bei Verstößen nach § 28 UWG unter der weiteren Voraussetzung, daß die von der Vereinigung vertretenen Interessen durch die Handlung berührt werden, zulässig ist. Für eine teleologische R... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt ist bescheinigt: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 21. November 1975, 18 Cg 307/75-7, wurde auf Antrag der klagenden und gefährdeten Partei (in folgenden: Kläger) der Unicommerz Ein-, Aus- und Durchfuhrhandel M S (in folgenden: Unicommerz) im geschäftlichen Verkehr beim Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Leder- und Pelzwaren-Bekleidung, die Ankündigung des Verkaufes von Waren, die aus der Konkursmasse des Konkurses über d... mehr lesen...
Norm: UWG §30UWG §34 Abs3
Rechtssatz: § 34 Abs 3 UWG ist auch auf Unterlassungsklagen gemäß § 30 UWG anwendbar. Entscheidungstexte 4 Ob 311/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob 311/76 Beisatz: Konkursverkauf II (T1) Veröff: SZ 49/57 = ÖBl 1976,163 4 Ob 312/81 Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 312/81 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: JWG §34 Abs3
Rechtssatz: Es ist für das Rekursrecht der Landesregierung gleichgültig, ob der Antrag auf Anordnung der Fürsorgeerziehung von ihr oder einer anderen hiezu befugten Behörde oder Person gestellt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 364/58 Entscheidungstext OGH 17.09.1958 1 Ob 364/58 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...