Norm
BWG §34 Abs3Rechtssatz
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist auf Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, durch die der Bank das Recht eingeräumt wird, die Entgelte für die Kontoführung und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verbrauchergirokonten zu ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115214Im RIS seit
21.04.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2021