RS OGH 1995/5/9 4Ob33/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1995
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Norm

KosmetikkennzeichnungsVO §4 Abs3
UWG §34 Abs3

Rechtssatz

Die Bezeichnungen "Buste - Physio", "Anti - Age Physio" und "Exfoliant - Physio" sind weder Fremdwörter noch dem österreichischen Publikum allgemein verständliche Ausdrücke einer fremden Sprache, mögen auch jeweils einzelne Bestandteile davon - wie etwa "Anti" und "Age" - ziemlich allgemein verstanden werden. In ihrer Zusammensetzung sind sie jedenfalls nicht allgemein verständlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065435

Dokumentnummer

JJR_19950509_OGH0002_0040OB00033_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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