RS OGH 1996/5/29 4Ob2116/96x, 4Ob154/10s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1996
beobachten
merken

Norm

UWG §33d Abs1
UWG §34 Abs3

Rechtssatz

Aus § 34 Abs 3 UWG ergibt sich zwingend, daß es auf eine Absicht des Ankündigenden, mit der Verletzung des § 33 d Abs 1 UWG einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen, ebensowenig wie auf ein Verschulden ankommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102018

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten