Norm: KosmetikkennzeichnungsVO §5 Z1UWG §32
Rechtssatz: § 5 Z 1 Kosmetikkennzeichnungsverordnung versteht - wie das Produkthaftungsgesetz (§ 1 Abs 1 Z 2 und Abs 2 PHG) - unter Importeur den österreichischen Unternehmer, der das Produkt zum Vertrieb nach Österreich eingeführt und hier in Verkehr gebracht hat. Entscheidungstexte 4 Ob 33/95 Entscheidungstext OGH 09.05.1995 4 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte brachte Essig in Halbliterflaschen mit nachstehenden Etiketten auf den österreichischen Markt: Abbildung nicht darstellbar! Die Balsam-Weinessig-Flaschen waren zusätzlich mit gefalteten Hängeetiketten versehen, deren Innenseiten folgenden Text aufwiesen: Abbildung nicht darstellbar! Nach Beanstandungen durch den Kläger teilte die Beklagte mit Schreiben vom 18.6.1990 mit, daß ihre Produkte bereits "in neuer Aufmachung" an den Handel ausgeliefert w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Molkereien, denen als Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieben jeweils mit Kundmachungen des Milchwirtschaftsfonds gemäß §§ 11 und 12 MOG 1967 bestimmte geographisch begrenzte Gebiete als Einzugs- und Versorgungsgebiete zugewiesen sind. Mit Beschluß der Verwaltungskommission des Milchwirtschaftsfonds vom 26.Juni 1985 wurde die "Andienungssonderregelung für Fruchtjoghurt und Fermentierten Fruchtrahm", befristet bis 30.Juni 1988, verlängert (39.K... mehr lesen...
Norm: UWG §32
Rechtssatz: Die auf § 32 UWG beruhenden Kennzeichnungspflichten sollen den Schutz der Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb verstärken, eine bessere Transparenz des Marktes bewirken und damit auch dem Konsumentenschutz dienen. Die Durchsetzung dieser Kennzeichnungsvorschriften gegen den Verletzer ist aber nicht davon abhängig, daß er dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung erzielt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §27 ffUWG §32
Rechtssatz: Bei den Verboten der § 27 ff UWG (II.Abschnitt des Gesetzes) handelt es sich (überwiegend) um sogenannte per se-Verbote, für welche die Täuschungsgefahr (und ein damit verbundenes unlauteres Vorgehen des Täuschenden) nur das gesetzgeberische Motiv bildet, aber nicht mehr im Tatbestand der jeweiligen
Norm: aufscheint, so daß es im Einzelfall auf eine Täuschung und die Erzielung eines unlauteren Wettbewerbsvorsp... mehr lesen...
Norm: SchuhkennzeichenV §5UWG §32
Rechtssatz: Bloße Händler sind für die Einhaltung der SchuhkennzeichenV nicht verantwortlich. Entscheidungstexte 4 Ob 107/88 Entscheidungstext OGH 29.11.1988 4 Ob 107/88 Veröff: WBl 1989,121 (kritisch Schuhmacher) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0072697 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt unter der Bezeichnung "Turbo-Schuh" den Handel mit Schuhen. Am 17., 19. und 20.5.1988 verkaufte sie in ihrer Filiale im Adlermarkt in Vösendorf und am 20.5.1988 in ihrer Filiale in Ansfelden Schuhe, die entgegen den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. Dezember 1973, BGBl 1974/44, über die Kennzeichnung der Beschaffenheit von Schuhen (Schuhkennzeichnungsverordnung, im folgenden auch: Schu... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §6KWG 1939 §30KWG 1939 §32
Rechtssatz: Die Handhabung der Aufsichtsmittel des § 32 KWG 1939 setzte eine drohende Insolvenz des Kreditinstitutes nicht voraus. Sie hatte auch dann Platz zugreifen, wenn aus anderen Gründen zB weil seitens der Aufsichtsbehörde der Auftrag ergangen war, konzessionswidrig entgegengenommene Einlagen zurückzuführen, Schwierigkeiten in der Geschäftsführung auftreten konnten. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §6KWG 1939 §30KWG 1939 §32
Rechtssatz: Die Aufsichtsmittel des § 32 KWG 1939 waren unter dem Gesichtspunkt des Art 18 B-VG hinreichend determiniert und geeignete Grundlage für die Anordnung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen (vgl VfGH Slg 5923/1969). Entscheidungstexte 1 Ob 47/86 Entscheidungstext OGH 04.03.1987 1 Ob 47/86 Veröff: SZ 60/33 = JBl 1987,386 = RdW ... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Landesgerichtes für ZRS Graz war unter HRB 322 die "B*** FÜR T*** A***-Gesellschaft mbH" (im folgenden: A***-Gesellschaft) eingetragen, deren Firma mit Beschluß der Generalversammlung vom 23.Februar 1973 in "A***-Bank für Teilzahlungskredite Gesellschaft mbH" (im folgenden: A***-Bank) geändert wurde. Das Stammkapital der A***-Gesellschaft betrug 1 Mio S. Als Staatskommissär gemäß § 103 GmbHG fungierte (auf Grund des Bescheides des Bundesministeri... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd8KWG 1939 §30KWG 1939 §32
Rechtssatz: Die Bankenaufsicht muß zum Schutz gefährdeter Einleger zumindest durch Einblick in die Bücher und Geschäftsvorgänge der Bank eingreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß den Gläubigern des Unternehmens nicht mehr bankübliche Sicherheiten angeboten werden; sie muß dann jedenfalls dafür sorgen, daß die unternehmenseigenen Überwachungsorgane und Kontrollorgane zur vollen Wirksamkeit gebrac... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §30KWG 1979 §32KWG 1979 §56
Rechtssatz: Auch mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers versehene Jahresabschlüsse einer Gesellschaft sind nicht so aussagekräftig, daß daraus Schlüsse auf die Lage des Unternehmens gezogen werden können und aufsichtsbehördliche Maßnahmen entbehrlich sind. Entscheidungstexte 1 Ob 47/86 Entscheidungstext OGH 04.03.1987 1 Ob 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erzeugt und vertreibt Nahrungsfette und Margarine. Die beklagte Partei führt Margarine ein, welche sie unter der Bezeichnung "Biodiät Reform-Kost-Margarine" in Schachteln vertreibt, die entweder einen oder zwei Kunststoffbecher mit Margarine enthalten. Die klagende Partei beantragte das aus dem
Spruch: ersichtliche Urteil. Sie brachte vor, der Text auf den von der beklagten Partei unter der Bezeichnung "Biodiät Reform-Kost-Margarine" vertrie... mehr lesen...
Nachstehender Sachverhalt ist bescheinigt: Beide Parteien importieren und vertreiben Süßwaren. Für das Jahr 1976 hat jeder von ihnen ein Kindersüßwarensortiment zusammengestellt und an die Kunden verteilt. Schon im Dezember 1975 hatte der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter) seinen Abnehmern in einem Rundschreiben mitgeteilt, daß er für anfang 1976 ein attraktives Kindersüßwarensortiment vorbereitet habe und seine Vertreter ab Jänner mit weiteren Verk... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §77LMKV BGBl 1973/627 allgUWG §32UWG §34
Rechtssatz: Die seit 01.07.1975 in Gesetzesrang stehende LMKV stützt sich nicht mehr auf § 32 Abs 1 UWG, weshalb § 34 Abs 3 UWG keinesfalls anwendbar ist. Entscheidungstexte 4 Ob 328/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 4 Ob 328/76 Beisatz: Kugellutscher (T1) Veröff: SZ 49/70 = EvBl 1976/286 S 661 = ÖBl 1976,101 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §19LMKV 1973 allgUWG §1 C2UWG §32
Rechtssatz: Die LMKV hat wettbewerbsregelnden Charakter. Entscheidungstexte 4 Ob 328/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 4 Ob 328/76 Beisatz: Kugellutscher (T1) Veröff: SZ 49/70 = EvBl 1976/286 S 661 = ÖBl 1976,101 4 Ob 374/77 Entscheidungstext OGH 27.09.1977 4 Ob 374/77 ... mehr lesen...