Norm
KWG 1979 §30Rechtssatz
Auch mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers versehene Jahresabschlüsse einer Gesellschaft sind nicht so aussagekräftig, daß daraus Schlüsse auf die Lage des Unternehmens gezogen werden können und aufsichtsbehördliche Maßnahmen entbehrlich sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066130Dokumentnummer
JJR_19870304_OGH0002_0010OB00047_8600000_002