Norm
KWG 1979 §6Rechtssatz
Die Handhabung der Aufsichtsmittel des § 32 KWG 1939 setzte eine drohende Insolvenz des Kreditinstitutes nicht voraus. Sie hatte auch dann Platz zugreifen, wenn aus anderen Gründen zB weil seitens der Aufsichtsbehörde der Auftrag ergangen war, konzessionswidrig entgegengenommene Einlagen zurückzuführen, Schwierigkeiten in der Geschäftsführung auftreten konnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077492Dokumentnummer
JJR_19870304_OGH0002_0010OB00047_8600000_003