Am 26. März 2001 erstattete die Oesterreichische Nationalbank der belangten Behörde den Bericht über die bei der Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 19. Dezember 2000 bis 14. Februar 2001 gemäß § 70 Abs. 1 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), vorgenommenen Erhebungen. Aus diesem Bericht geht hervor, dass die Beschwerdeführerin Teil der nach irischem Recht bestehenden Kreditinstitutsgruppe der AIBC, Dublin (im Folgenden: AIBC), ist. Nach dem BWG bestehe zudem e... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: 11997E012 EG Art12;11997E047 EG Art47 Abs2;11997E056 EG Art56;11997E058 EG Art58 Abs3;31992L0121 Großkreditüberwachungs-RL Art4 Abs6;32000L0012 Kreditinstitute-RL Art49 Abs6;BWG 1993 §27 Abs3 Z1 litd;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Die im Regelungssystem des § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BWG umschriebene... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Anh Z2;31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Art1 Z6;BWG 1993 §2 Z24;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass mit dem - sonst nicht weiter eingeschränkten - Ausdruck "Ausleihungen" in Z 2 des Anhanges der Richtlinie 89/646/EWG auch die Gewährung von Darlehen oder... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Anh Z2;31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Art1 Z6;BWG 1993 §2 Z24;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Ein Finanzinstitut gemäß § 2 Z 24 BWG in Verbindung mit Art. 1 Z 6 der Richtlinie 89/646/EWG liegt nicht schon dann vor, wenn ein Unternehmen, das kein Kreditinstitut ist, Ausleihungen vornimmt,... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §27 Abs3 Z1 litd;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber des BWG den in § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d legcit verwendeten Begriff der Kreditinstitutsgruppe in jenem Sinn verstanden haben wollte, wie ihn § 30 Abs. 1 BWG definiert. Dass § 30 Abs. 1 BWG eine solche Definition bezweckt, erhellt auch aus ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im Regelungssystem des § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BWG umschriebene Voraussetzung, wonach das übergeordnete Institut der Kreditinstitutsgruppe seinen Sitz im Inland haben müsse, um zu einer Nullgewichtung zu gelangen, verstößt gegen Art. 12 und Art. 56 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 3 EG (mit ausführlichen Erläuterungen im Erkenntnis). Im RIS seit 01.04.2003 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag der Beschwerdeführerin, ihr die mit Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes Saalfelden vom 17. September 1992 (i.d.F. des Bescheides des Revisors beim LG Salzburg vom 8. Oktober 1992) vorgeschriebenen Einhebungs- und Eintragungsgebühren im Betrag von S 336.650,-- gemäß § 9 Abs. 2 GEG nachzulassen, keine Folge. Der Gebührenvorschreibung (die die Beschwerdeführerin ohne Erfolg mit Berichtigungsantrag bekäm... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: GEG §9 Abs2;GGG 1984 §25;WGG 1979 §30 Abs1;
Rechtssatz: Der Regreßanspruch des Gebührenschuldners gegenüber einer persönlich gebührenbefreiten Bauvereinigung rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines Nachlaßgrundes (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0188); die Ausführungen des Bautenausschusses... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: GEG §9 Abs2;WGG 1979 §30 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 7/1988, S 414;
Rechtssatz: Die ständige Rechtsprechung des VwGH zu § 30 Abs 1 WGG, BGBl 1979/139, wonach der Regreßanspruch des Gebührenschuldners gegenüber einer persönlichen gebührenbefreiten Bauvereinigung für sich allein nicht die Annahme eines Nachsichtsgrundes rec... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: GEG §9 Abs2;WGG 1979 §30 Abs1;
Rechtssatz: Es kann nicht Aufgabe der gesetzlichen Ausnahmebestimmung des § 30 Abs 1 WGG, BGBl 1979/139 sein, die wie der Gebührennachlaß nach § 9 Abs 2 GEG typisch auf den Einzelfall zugeschnitten ist, einem umfangreichen und völlig unbestimmten Personenkreis, nämlich den inländischen Bauwerbern, die mit Hilfe vo... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §30 Abs1 Beachte Besprechung in:AnwBl 1988/1, S 45;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 30 Abs 1 WGG handelt es sich um eine persönliche Gebührenbefreiung, die lediglich als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigungen zukommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160043.X01 ... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren98/01 Wohnbauförderung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WFG 1968 §35WFG 1968 §7WFG 1984 §10 Abs5WFG 1984 §53WGG 1979 §30 Abs1
Rechtssatz: Den Bestimmungen des § 7 WFG 1968 und des § 10 Abs 5 WFG 1984 ist kein Hinweis auf eine Berufung von Gerichtsgebühren zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160043.X03 ... mehr lesen...
Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §30 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Gebührenbefreiung nach § 30 Abs 1 WGG handelt es sich um eine - für eine Hypothekenbank im Gesetz nicht vorgesehene - persönliche Gebührenbefreiung (Hinweis E 11.11.1982, 82/15/0127; B 16.6.1986, 86/16/0089). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160026.X03 ... mehr lesen...