Index
27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GEG §9 Abs2;Rechtssatz
Der Regreßanspruch des Gebührenschuldners gegenüber einer persönlich gebührenbefreiten Bauvereinigung rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines Nachlaßgrundes (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0188); die Ausführungen des Bautenausschusses im Bericht zur Regierungsvorlage zum WGG (1220 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen Nr XIV GP) sind mangels entsprechender Änderung des § 9 GEG im Nachlaßverfahren nicht zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160114.X03Im RIS seit
12.11.2001