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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §9 Abs2;Beachte
Besprechung in:AnwBl 7/1988, S 414;Rechtssatz
Die ständige Rechtsprechung des VwGH zu § 30 Abs 1 WGG, BGBl 1979/139, wonach der Regreßanspruch des Gebührenschuldners gegenüber einer persönlichen gebührenbefreiten Bauvereinigung für sich allein nicht die Annahme eines Nachsichtsgrundes rechtfertigt, ist nicht auf den Fall übertragbar, daß gegenüber dem regreßpflichtigen Gebührenschuldner ein Nachlaß nach § 9 Abs 2 GEG erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986160159.X10Im RIS seit
10.02.2005Zuletzt aktualisiert am
20.11.2009