Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Einberufungsbefehl (im Folgenden: EB) vom 12.01.2024 (zugestellt am 18.01.2024) zum Grundwehrdienst für den Einrückungstermin 08.07.2024 einberufen. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Einberufungsbefehl (im Folgenden: EB) vom 12.01.2024 (zugestellt am 18.01.2024) zum Grundwehrdienst für den Einrücku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 23.02.2021 einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. Seine Mutter sei 2007 die Landwirtschaft übergeben worden, besitze jedoch nicht das Wissen, um diese zu führen. Seit Trennung seiner Eltern im Jahr 2013 übernehme er sämtliche Arbeiten am Hof und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der 2001 geborene Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission für tauglich befunden (Eintritt der Rechtskraft am 29.08.2019). 2. Mit Einberufungsbefehl vom 29.09.2021, ST/01/09/00/55, wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 10.01.2022 einberufen. 3. Mit E-Mail vom 02.11.2021 brachte der Beschwerdeführer über seine rechtsfreundliche Vertretung Beschwerde gegen den ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der 1998 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 28.09.2017 für tauglich befunden. 2. Mit Einberufungsbefehl (EB) vom 06.05.2021, ST/98/09/02/14, wurde der BF zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 05.07.2021 einberufen. 3. Mit E-Mail vom 26.05.2021 brachte der BF (eine nicht ausdrücklich als solche bezeichnete) Beschwerde gegen den ihm am 12.05.2021 durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.06.2019 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZISA) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 04.06.2019 fest. 2. Mit dem am 15.01.2021 bei der ZISA eingelangten Formular für Zivildienstpflichtige beantragte der Beschwerdeführer aufgrund seiner noch nicht abgeschlossenen Lehrabschlussprüfung und der Vorbereitu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 13.07.2020 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 11.01.2021 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einrechenbarer Dienstzeit einberufen. Dieser Einberufungsbefehl verliere jedoch seine Rechtswirksamkeit, wenn ein rechtliches Einberufungshindernis zum Einberufungstermin vorliege. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer wehrpflichtig sei und b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2020 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines sei. Die Bundesministerin für Landesverteidigung habe die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2014 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines seines sei. Die Bundesministerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2014 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines seines sei. Die Bundesministerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 19.01.2018 festgestellt wurde - brachte am 22.04.2018 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich in der 7.Klasse eines Bundesrealgymnasiums in V XXXX . 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 02.05.2018 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Bescheid vom 12.11.2019 (zugestellt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer gab am 21.05.2019 eine mängelfreie Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 05.06.2019, Zl. 487814/1/ZD/19, wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 17.05.2019 festgestellt. Mit Schreiben vom 14.09.2019 beantragte er den Aufschub des Antritts des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 14 ZDG und begründete dies damit, dass er das Studium Agrarte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 11.11.2016 festgestellt. 2. Mit Antrag vom 29.11.2016, ersuchte der BF beim Militärkommando VORARLBERG (im Folgenden: MilKdo oder belangte Behörde) um Befreiung vom Grundwehrdienst. Als
Begründung: führte er an, dass er selbstständiger Physiotherapeut wäre und seit 2014 eine berufsbegleitende Osteopathieausbildung an einer namentlich genannten Aka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 13.07.2017 festgestellt wurde - brachte am 15.09.2017 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 27.09.2017 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Bescheid vom 15.01.2019 wurde der BF einer Einrichtung in Wien zur Ableistung des Zivildienstes (Zuweisungszeitraum 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 10.01.2017 festgestellt wurde - brachte am 29.06.2017 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 01.08.2017 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Bescheid vom 29.10.2018 wurde der BF einer Einrichtung des ROTEN KREUZES zur Ableistung des Zivildienstes (Zuweisungsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Oberösterreich vom 16.07.2018, Grundbuchnummer: O/99/04/02/64, zugestellt am 20.07.2018, wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 07.01.2019 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einberufen. 2. Gegen den Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 16.07.2018 erhob der Beschwerdeführer am 10.08.2018 fristgerecht Beschwerde. Er beantragte seiner Beschwerde Folge zu geben und den E... mehr lesen...