Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat als gemeinnützige Wohnbaugesellschaft eine nach den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1968 geförderte Wohnanlage in***** errichtet. Das Haus ***** war im Spätherbst 1992 bezugsfertig, aufgrund von Mietverträgen vom 3. 11. und 9. 11. 1992 bezogen damals die Mieter Franz F***** und Karl Heinz S***** in diesem Haus Wohnungen. Mit Franz F***** war ein monatlicher Mietzins von S 5.390,70 vereinbart, mit Karl Heinz S***** ein Miet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Zur Vorgeschichte kann auf die mehrmals veröffentlichte Entscheidung 5 Ob 288/99k verwiesen werden. Demnach blieb zu klären, wie hoch die von der beklagten Partei in der Errichtungsphase der verfahrensgegenständlichen Reihenhausanlage einbehaltenen Skonti sind und ob der von den Käufern des Hauses Nr. 4 verlangte Gesamtpreis den am Kostendeckungsprinzip orientierten Preisbildungsvorschriften des WGG 1979 wid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. 7. 1993 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 26. 2. 1998, GZ 31 C 94/97a-13, gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des Beklagten an der Zerrüttung der Ehe festgestellt wurde. Die am 31. 7. 1993 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 26. 2. 1998, GZ 31 ... mehr lesen...
Norm: JWG §21stmkJWG §28
Rechtssatz: Mit der Leistung des § 21 JWG in Verbindung mit § 28 stmkJWG sollen Sachaufwand für das Pflegekind und die Erziehungsleistungen der Pflegepersonen abgegolten sein. Entscheidungstexte 5 Ob 10/99b Entscheidungstext OGH 12.10.1999 5 Ob 10/99b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: JWG §21stmkJWG §28
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Eigeneinkünfte eines Unterhaltsberechtigten ist das von ihm bezogene Pflegeelterngeld im Ausmaß etwa des jeweiligen Regelbedarfs für ein Pflegekind als Sachaufwand im Sinne des § 28 Abs 2 Z 1 stmkJWG und der jeweilige Differenzbetrag auf das gesamte Pflegeelterngeld als Abgeltung der Erziehungsleistung gemäß § 28 Abs 2 Z 1 stmkJWG zu veranschlagen. Dass sich auf Grund des steigenden Re... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat als Wohnungseigentumsorganisator (Generalunternehmer) unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel der Wohnbauförderung die aus 29 Wohnhäusern bestehende Reihenhaussiedlung in K*****, A*****weg, errichtet und die zur
Begründung: von Wohnungseigentum notwendigen Mindestanteile an die beklagten Parteien sowie eine nicht am Verfahren beteiligte Person verkauft. Die diesbezüglichen Anwartschaftsverträge enthalten über da... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine gemeinnützige Baugenossenschaft. Sie hat in F***** die Wohnanlage "B*****" erstellt, die ab Juli 1987 den Antragsgegnern zur Nutzung überlassen wurde. Die diesbezüglichen Nutzungsverträge sehen die Einhebung einer Rücklage iS des § 14 Abs 1 Z 8 WGG nicht vor; dennoch wird den Nutzungsberechtigten seit 1988 eine Rücklage von 2 % der in § 14 Abs 1 Z 1 bis 5 WGG genannten Beträge vorgeschrieben. Da sich ein Teil der Antragsgegner weigert, die Rü... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §21
Rechtssatz: Von § 14 WGG abweichende Vereinbarungen sind unwirksam, soweit sie zu Lasten des Mieters oder des Nutzungsberechtigten gehen, sie binden jedoch die Bauvereinigung, soweit sie die Nutzungsberechtigten begünstigen. Eine solche Begünstigung liegt darin, daß die mit den Antragsgegnern abgeschlossenen Nutzungsverträge keine Rücklagen vorsehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 81 KG Meidling, auf der die beklagte gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H. in den Jahren 1976 bis 1979 die Wohnungseigentumsanlage 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7-9, errichtet hat. Die Klägerin dringt mit der am 18.Oktober 1985 erhobenen Klage auf Legung einer detaillierten Abrechnung der Grund-, Bau- und Finanzierungskosten, die sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Angabe... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Minderjährige bereits im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden war, ordnete das Erstgericht mit Beschluß vom 10. November 1987 die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des Kindes bei den bisherigen Pflegeeltern in Rechberg an und gewährte den Eltern des durch deren nachfolgende Eheschließung legitimierten Kindes ein Besuchsrecht. Mit Beschluß vom 25. November 1988 dehnte das Erstgericht das bisher eingeräu... mehr lesen...
Norm: JWG §21JWG §26JWG §34
Rechtssatz: Der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtskurator ist bei allen Maßnahmen des Gerichtes, durch die der Zweck der gewährten Erziehungshilfe in Frage gestellt werden kann, Parteistellung und damit auch die Rekurslegitimation zuzubilligen (hier Ausdehnung des Besuchsrechtes in einem Ausmaß, daß dieses der Übergabe in die Pflege und Erziehung des Besuchsberechtigten nahekommt). Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Elfriede S*** war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 456 KG Simmering mit dem Haus Simmeringer Hauptstraße 84/Gottschalkgasse 1, einem abbruchreifen bereits geräumten Altgebäude. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 6./30. August 1973 (Beilage 5) verkaufte Elfriede S*** diese Liegenschaft an die beklagte Partei, wobei der vereinbarte Kaufpreis von S 940.000 nicht bar bezahlt, sondern anläßlich der Rückübertragung von Liegenschaftsanteilen an die Verkäuferin g... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §15WGG 1979 §17WGG 1979 §21
Rechtssatz: Aus der zum Nachteil des Vertragspartners der gemeinnützigen Bauvereinigung vertraglich nicht abdingbaren Pflicht, bei der Berechnung des Preises der Eigentumswohnung nach bestimmten Richtlinien vorzugehen, folgt die gleichfalls vertraglich weder zur Gänze noch zum Teil - auch nicht durch Vereinbarung eines nicht abrechenbaren Fixbetrages oder durch die Vereinbarung, daß die vom amtlich bes... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.4.1972 geborene Manuela A ist ein eheliches Kinder des Wilhelm und der Hedwig A. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien von 28.2.1974 geschieden (ON 30). Mit Beschluß vom 4.10.1973 (ON 10) wurde hinsichtlich des Kindes die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 13.6.1973 erfolgte Heimunterbringung pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit Beschluß vom 28.10.1974 (ON 29) wurde im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe die ü... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1JWG §21JWG §26
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist auch in ihrer Stellung als besonderer Kurator iSd § 21 JWG in Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, in denen die gerichtliche Erziehungshilfe iSd § 26 JWG angeordnet wurde, nicht zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen jede Entscheidung des Gerichtes befugt, sondern nur gegen Entscheidungen, die Maßnahmen im Rahmen der angeordneten gerichtlichen Erziehungshilfe zum G... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 25. 3. 1980 zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Tabasco", insbesondere in Form der Etablissementbezeichnung "Tabasco im Fordhof" für ein Kaffeerestaurant, die Exekution gemäß § 355 EO bewilligt. Mit dem am 22. 3. 1982 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz stellte die betreibende Partei den Antrag, an ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20WGG 1979 §21WGG 1979 §39 Abs8
Rechtssatz: § 39 Abs 8 WGG nimmt weder § 20 noch den § 21 von der rückwirkenden Anwendung auf Verträge über Baulichkeiten aus, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmals bezogen wurden. Damit wurden aber dem § 20 WGG zum Nachteil des Vertragspartners der Genossenschaft widerstreitende Vereinbarungen auch in bereits bestehenden Verträgen für rechtsunwirksam erkannt. Entsche... mehr lesen...
In der beim Landesgericht S zu 11 Cg 598/75 anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (in den weiteren Ausführungen abgekürzt als "Schutzverband" bezeichnet) gegen die beklagten Parteien 1. U und 2. Dr. Georg G als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der L Gesellschaft m. b. H. wurde am 3. Dezember 1975 zur Sicherung des Anspruches der klagenden (und gefährdeten) Partei auf Unterlassung wettbewerbsfremder Ankündigungen und Geschäftsg... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §21
Rechtssatz: Das in § 21 Abs 1 UWG erwähnte Gebot kann nur im Rahmen eines gegen den Titelschuldner geführten Exekution nach § 355 EO erlassen werden. Es setzt daher einen Exekutionsantrag gegen den Titelschuldner nach § 355 EO voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 71/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 71/76 Beisatz: "Konkursverkauf V". (T1); Veröff... mehr lesen...
Norm: UWG §21
Rechtssatz: Hat sich der betreffende Gläubiger bereits einen Exekutionstitel gegen den Urheber der Ankündigung verschafft, dann kann von einem "Wahlrecht" zwischen einer Antragstellung nach § 21 Abs 1 und einem Sicherungsantrag nach § 21 Abs 2 UWG keine Rede mehr sein. Entscheidungstexte 4 Ob 311/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob 311/76 Beisatz: Konkursv... mehr lesen...
Norm: UWG §21
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung nach § 21 Abs 2 UWG verlangt nicht das Vorliegen eines Exekutionstitels. Entscheidungstexte 4 Ob 331/71 Entscheidungstext OGH 29.06.1971 4 Ob 331/71 Veröff: SZ 44/105 = ÖBl 1971,121 4 Ob 311/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob 311/76 Beisatz: Konkursverkauf ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 b1JWG §21
Rechtssatz: Rekursberechtigung des Jugendamtes nur im Rahmen des § 21 JWG Entscheidungstexte 3 Ob 282/61 Entscheidungstext OGH 26.07.1961 3 Ob 282/61 8 Ob 523/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 8 Ob 523/85 ÖA 1985,144 = EvBl 1986/81 S 282 Europe... mehr lesen...