Begründung: Die Beklagte bewarb im Dezember 2007 ihren Einzelhandel mit Einrichtungsgegenständen und Hausrat mit als Postwurfsendungen verteilten Werbeprospekten im Format von ca 30 cm x ca 35 cm, deren erste Seite im Anhang zu dieser Entscheidung abgebildet ist (Gesamtansicht und Detail). In gleicher Weise bewarb die Beklagte ihr Angebot auch in ihrem Online-Katalog. Der nach § 14 Abs 1 UWG klagelegitimierte Verein zur Wahrung von Verbraucherinteressen begehrte, der Beklagten aufzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt unter anderem mit Schleifmitteln. Der Beklagte war von März bis Juli 2008 als selbständiger Handelsreisender für den Kläger tätig. Zwischen den Streitteilen gab es sodann Unstimmigkeiten über die Provisionsabrechnung, die zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führten. Ein freier Außendienstmitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens des Klägers erhielt vom Beklagten die Telefonnummer eines Kunden der Klägerin. Der Außendienstmitarbeiter rief diese... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. M***** GmbH, 2. M***** D***** GmbH, beide *****, beide vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beanstandet unter dem Aspekt der unlauteren Geschäftspraktik, dass das bei einem Werbeslogan für eine Hautcreme der Beklagten („Gewinnen Sie 10 Jahre an Jugendlichkeit in 4 Wochen“) angebrachte Hinweiszeichen auf einen infolge Größe und Farbe nahezu unlesbaren Erläuterungstext verweise; dieser enthält die ergänzende Information „Durchschnittliches Ergebnis - 4-wöchiger Test mit 32 Frauen“. Die mangelnde Lesbarkeit des Erläuterungstextes bewirke die Irreführu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beschäftigt sich unter anderem mit der Herstellung und dem Vertrieb von Matratzen. Sie bietet die von ihr hergestellte Matratze „Sanovit Mystic“ auch auf ihrer Homepage „www.sanovit.at“ an. Sie bewirbt diese Matratze in ihren Katalogen mit einem „Testsieger“-Emblem, das sich auf einen Test des Klägers in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Konsument“ bezieht. Das runde Emblem trägt im oberen Dritten den Hinweis: „Testsieger“. Darunter ist ausge... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Klägerin betreibt alle Tabakgeschäfte in den Einkaufszentren Excalibur City und Laa Bomba in Tschechien nahe der österreichischen Grenze. Die Beklagte ist die gesetzliche Interessenvertretung der 8.000 österreichischen Tabaktrafikanten und Teil der Wirtschaftskammer Österreich. Die Beklagte startete im November 2008 eine Kampagne gegen „Schwarz rauchen“. Sie verteilte unter anderem eine Broschüre mit folgendem Text: „GEFÄLSCHT... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Ploil, Krepp & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Marcella Prunbauer, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im S... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung „D*****“ und veröffentlichte in der Ausgabe dieser Tageszeitung vom 14. 5. 2009 im Wirtschaftsteil unter der Überschrift „Seltsame Geschäfte am Wörthersee“ einen Artikel, in dem über staatsanwaltliche Ermittlungen gegen den „Chef“ der klagenden Beteiligungsgesellschaften und einen ihrer früheren Prokuristen, über Vorgänge in den Beteiligungsgesellschaften und darüber berichtet wurde, dass rund 12.000 Besitzer von Genusssc... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin einer Website (Online-Ausgabe einer Tageszeitung), auf der am 13. 5. 2009 unter der Überschrift „Seltsame Geschäfte am Wörthersee“ ein Artikel veröffentlicht wurde, in dem über staatsanwaltliche Ermittlungen gegen den „Chef“ der klagenden Beteiligungsgesellschaften und einen ihrer früheren Prokuristen, über Vorgänge in den Beteiligungsgesellschaften und darüber berichtet wurde, dass rund 12.000 Besitzer von Genussscheinen der börsennotier... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beanstandet die Behauptung der Beklagten, in Österreich „Technologieführer" im Bereich der Hörgeräteakustik zu sein. Die Vorinstanzen werteten dies als Behauptung einer Spitzenstellung, deren Richtigkeit die Beklagte zu bescheinigen habe. Da ihr dies nicht gelang, untersagten sie die Behauptung. Den von der Beklagten auch im Sicherungsverfahren angebotenen Sachverständigenbeweis nahmen sie nicht auf. Das Erstgericht beschränkte das Verbot auf den Fall, das... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben jeweils österreichweit Mobilfunknetze. Die Beklagte bietet für „Unternehmer oder Freiberufler“ den Tarif Network Easy an. Voraussetzung ist die Anmeldung von mindestens zwei Mobiltelefonen, um bei einem monatlichen Grundentgelt von 12 EUR um 5 Cent pro Minute in alle Netze telefonieren zu können. Die Tarifvariante „Zero intern“ bietet für zusätzliche 5 EUR im Monat Gratistelefonie im (eigenen) A1-Network und zur Mobilbox. Auf ihrer Homepage gibt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Vanis Rechtsanwalt GmbH in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sicherungsverfahren 34.000 EUR), ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist eine Unternehmensvereinigung von Rechtsanwälten iSd § 14 UWG, zu deren satzungsmäßigen Aufgabenbereich unter anderem die Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG fällt. Der Beklagte übt selbstständig das Gewerbe der Beratung in Versicherungsangelegenheiten nach § 94 Z 77 GewO aus und verfügt über eine langjährige Berufserfahrung. Zum Berufsbild des Beraters in Versicherungsangelegenheiten gehört die Optimierung des Versicherungsschut... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Markus Andréewitch und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei O***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Borns Rechtsanwalts GmbH in Gänserndorf, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert i... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf den im Sicherungsverfahren gefassten Beschluss 4 Ob 245/07v (= MR 2008, 162 [Korn] = ecolex 2008, 653 [Tonninger] = RdW 2008, 461= ÖBl 2008, 330 - Die neue Nr 1 der ÖAK) verwiesen. Im Hauptverfahren ist in den entscheidungsrelevanten Sachverhaltsgrundlagen keine Änderung eingetreten. Nach Klagseinschränkung war nur mehr über... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Rechtsanwaltskammer beanstandet das blickfangartige Ankündigen der „Vertragsabwicklung" durch die beklagte Immobilienmaklerin. Die Vorinstanzen sind dem gefolgt und haben der Beklagten untersagt, im geschäftlichen Verkehr die „uneingeschränkte Vertragsabwicklung" anzubieten. Zur
Begründung: stützten sie sich auf die insofern fehlende Gewerbeberechtigung (Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch). Rechtliche Beurteilung Die Beklagte zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben im Internet Websites, die den An- und Verkauf von Fahrzeugen („Neu- und Gebrauchtwagenbörse") zum Gegenstand haben. Im ersten Halbjahr 2006 bewarb die Klägerin ihre Website mit der Behauptung, dort seien etwa 20.000 Fahrzeuge enthalten. Diese Werbung nahm die Beklagte im Mai 2006 zum Anlass eines an ihre Geschäftspartner versandten Newsletter, der ua folgende Äußerungen enthielt: „Die Anzahl der Fahrzeuge liegt bei unserer Werbung i... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (vgl § 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es sei von allgemeinem Interesse abzuklären, ob in einer Produktbeschreibung/Bedienungsanleitung eines Produkts, das mit Gesundheitsvorteilen wirbt, auch die besonderen Nachteile und Gefahren, die sich aus dessen Gebrauch für Per... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt unter der Bezeichnung „Meisterbox" Montageblöcke aus Polyurethan, in die Kunststoff- oder Kupferrohre eingebettet sind, die für den Anschluss von Sanitär- und Heizungsgeräten vorgesehen sind. Der Geschäftsführer der Klägerin hat diese Montageblöcke entwickelt; er erlangte hiefür sowohl in Österreich als auch in Deutschland Gebrauchsmusterschutz, der inzwischen nach Ablauf der Schutzfrist ausgelaufen ist. Die Blöcke weisen für den Sanitärbereich e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte mit der von ihr betriebenen „Statt-Preis"-Werbung das Publikum irreführe (§§ 1 Abs 3 Z 2, 2 und 2a UWG) und mit einer zugleich beworbenen Gutschein-Aktion gegen § 9a Abs 1 UWG verstoße. Sie beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher der Beklagten geboten werden solle, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, 1. mit „Statt-Preisen" zu werben, sofern aus ihren Ankündigungen nicht ausreichend deutl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Stella D*****, 2. Wolf D*****, 3. B*****, eingetragener Verein, alle *****, vertreten durch Kunz Schima Wall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vereinszweck des Klägers ist die Bekämpfung aller Formen des unlauteren Wettbewerbs und von Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Förderung und Vertretung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmen im Sinn des § 14 UWG. Der Beklagte ist Alleingeschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 25. Juli 2007, AZ 14 S 133/07k, der Konkurs eröffnet wurde. Die Gemeinschuldnerin bet... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt eine Ordination als niedergelassener Zahnarzt in Villach. In Anerkennung seiner hohen beruflichen Qualifikation und seiner wissenschaftlichen Erfolge wurde ihm am 20. 2. 2006 vom akademischen Senatsbüro der anerkannten rumänischen Universität von Sibiu, die eine medizinische Fakultät besitzt, der Titel „Visiting Professor in Dental Medicine" (Gastprofessor für Zahnmedizin), dessen Kurzform in Rumänien „Prof. Dr. Med. dent." lautet, verliehen. Dieser... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat den im Revisionsverfahren allein noch strittigen Schadenersatzanspruch, der als Rechtsstreitigkeit nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO klageweise geltend gemacht wird, auf § 1111 ABGB gestützt. Die zurückgegebene Wohnung habe sich in einem schlechteren Zustand befunden als dies die gewöhnliche Abnutzung nach 10 Jahren ergebe, und zwar insbesondere die Böden und die Wände der Wohnung. Damit habe die Klägerin gegen ihre Verpflichtung, die Mietsache pfleglich zu beh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei T***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert 68.000 EU... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. K***** KG, 2. M***** KG, *****, beide vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt einen Großhandel für EDV- und Druckerzubehör. Sie ist Vertragshändlerin der L*****-Gruppe, die unter anderem Tonerkartuschen für Laserdrucker herstellt. Über eigene oder durch Lizenzvertrag abgeleitete Rechte an der Marke „L*****" verfügt die Klägerin nicht. Von September 2004 bis September 2005 erwarb die Klägerin von einem slowenischen Unternehmen Tonerkartuschen, deren Verpackungen mit der Marke „L*****" gekennzeichnet waren, und veräu... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 D2
Rechtssatz: Beauftragt ein Produktionsunternehmen einen Verpackungshersteller mit der Erzeugung von Verpackungen, die mit dem Kennzeichen eines Dritten versehen werden sollen, so ist der Verpackungshersteller im Allgemeinen nicht verpflichtet, eine Erklärung des Dritten zur Rechtmäßigkeit der Kennzeichennutzung einzuholen. Eine Prüfpflicht, deren Verletzung eine lauterkeits- oder immaterialgüterrechtliche Gehilfenhaftun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans Peter H*****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine nach § 14 UWG klagebefugte Körperschaft. Die Erstbeklagte ist eine Bank mit Sitz in Wien, die Zweitbeklagte vertreibt als 100%ige Tochter der Erstbeklagten deren Produkte. Die Parteien streiten über die Werbung der Beklagten für Anlagen in Anteilsscheinen der „M***** E***** Limited" (in der Folge „ME*****" oder „Gesellschaft"). Dabei handelt es sich um eine 1997 nach dem Recht von Jersey gegründete Gesellschaft, deren Geschäftsgegenstand hauptsäch... mehr lesen...