Entscheidungsgründe: Die klagende Mieterin eines im Eigentum der nunmehr in Konkurs befindlichen gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft stehenden Wohnung hat entsprechend § 7 des zwischen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin und der Klägerin abgeschlossenen Mietvertrages einen Finanzierungsbeitrag von EUR 21.365,81 bezahlt. Die Klägerin hat, nachdem über das Vermögen der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mit 28. 7. 2004 das Konkursverfahren eröffnet wurde, schließlich zum 30. 4. 2005 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, und die Beklagte haben am 25. 6. 1997 einen Mietvertrag über die Wohnung top Nr. 35 auf Stiege 2 im Haus * abgeschlossen. Der laufende Mietzins wird von der Beklagten regelmäßig und vollständig bezahlt. Für die Wohnung sind von der Beklagten aber auch Eigenleistungen in Form von Grund- und Baukostenbeiträgen zu erbringen. Aus diesem Titel wurden von der Beklagten EUR 11.127,70 bisher nicht bezahlt. Dieser Betrag war spätes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 CWGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §17 Abs1WGG 1979 §17 Abs4
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Mietzinsminderung ist bei Mietzinsvorauszahlungen der auf die Periode der Unbrauchbarkeit entfallende Mietzins zu ermitteln und entsprechend zu mindern. Bei Finanzierungsbeiträgen (Anteilen an den Grundkosten und Baukosten) bietet sich hiefür die Ermittlung der im fraglichen Zeitraum "abgewohnten" Mietzinsvorauszahlung nach den in § 17 A... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17 Abs4
Rechtssatz: § 17 Abs 4 WGG ist die maßgebende
Norm: für das wesentliche Tatbestandsmerkmal der Bestimmbarkeit einer Mietzinsvorauszahlung. Entscheidungstexte 5 Ob 60/04s Entscheidungstext OGH 29.03.2004 5 Ob 60/04s Veröff: SZ 2004/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119042 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter der Klägerin war Hauptmieterin einer Wohnung im Haus einer gemeinnützigen Bauvereinigung. Sie verstarb am 23. 3. 1980. Als Alleinerbin wurde der Klägerin der gesamte Nachlass ihrer Mutter eingeantwortet. In die Mietrechte an deren Wohnung trat deren vormaliger Lebensgefährte ein. Dieser verstarb am 19. 5. 2000, worauf die gemeinnützige Bauvereinigung an die Beklagte als dessen Alleinerbin gemäß § 17 WGG den Rückzahlungsbetrag von S 54.211 leistete. F... mehr lesen...
Norm: MRG §14WGG 1979 §17 Abs1WGG 1979 §17 Abs4
Rechtssatz: Der Zweck des § 14 MRG, das dringende Wohnbedürfnis haushaltszugehöriger naher Angehöriger des verstorbenen Hauptmieters abzusichern, erfordert es nicht, die allgemeine Erbfolge nicht nur für die Wohnungsnutzung zu durchbrechen, sondern dem in das Vertragsverhältnis Eintretenden (bzw dessen Erben) auch einen gemäß § 17 WGG von der gemeinnützigen Bauvereinigung zurückbezahlten Baukosten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH, ist Eigentümerin der im Jahre 1973 erstbezogenen Wohnanlage in *****. Die Antragsteller benutzten die Wohnung top 24 dieser Anlage vom 1. 12. 1976 bis zum 30. 8. 1998. Der Erstmieter dieser Wohnung, der am 29. 11. 1973 eingezogen war, hatte einen Baukostenzuschuss von S 43.520,-- zu leisten. Davon brachte er S 4.720,-- aus Eigentmitteln auf; der Rest von S 38.800,-- wurde mit einem Eigenmittelersatzda... mehr lesen...
Norm: ERVO 1994 §15WGG dF §17 Abs4
Rechtssatz: Ein vom Erstmieter beziehungsweise Vormieter in Anspruch genommenes, mittlerweile aber schon zurückgezahltes Eigenmittelersatzdarlehen schmälert den Rückzahlungsanspruch (und zwar dessen Wertsicherungsteil) eines Nachmieters nicht, der selbst den vollen Finanzierungsbeitrag aus Eigenmitteln aufbringen musste. Die von einem Mieter (gleichgültig ob Erstmieter oder Nachmieter) ohne Inanspruchnahme ein... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg vom 11.5.1982 wurde die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als Amtsvormund des am 31.7.1980 geborenen unehelichen Kindes Marion A enthoben, die Mutter, Gerlinde A, zum Vormund und die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung unter Berufung auf § 198 Abs.3 ABGB zum besonderen Sachwalter des Kindes - wegen der schon vorher festgestellten Vaterschaft wohl nur mehr für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche - be... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 Abs3AußStrG §16 BIII2cJWG §17 Abs4
Rechtssatz: Eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, daß das Vormundschaftsgericht die zum besonderen Sachwalter nach § 198 Abs 3 ABGB bestellte Bezirksverwaltungsbehörde bloß deshalb zu entheben hätte, weil das minderjährige uneheliche Kind (und dessen Mutter) den gewöhnlichen Aufenthalt im Sprengel einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde genommen hat (haben), gibt es nicht. ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17 Abs4
Rechtssatz: Die Höhe der Rückzahlung nach § 17 Abs 2 und 4 WGG ist auch dann, wenn der ausscheidende Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte beim seinerzeitigen Erwerb (als Zweiterwerber oder weiterer Erwerber) nicht den vollen Betrag nach § 17 Abs 4 WGG zahlen mußte, so zu berechnen, daß die Abschreibung und Aufwertung auf den ursprünglichen Finanzierungsbeitrag und die Stichtage nach § 17 Abs 4 WGG bezogen wird; der s... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §17EntmO §12EntmO §13JN §71JN §72JN §73JN §76 IJN §76aJN §76bJWG §17 Abs4RatenG §12 Abs1
Rechtssatz: 1.) Spätestens seit dem Gesetz über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes (§§ 76 a, 76 b JN) kann es nicht mehr zweifelhaft sein, daß uneheliche Kinder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben können, der mit dem abgeleiteten Wohnsitz des § 72 JN nicht übereinstimmt. 2.) Wenn eine Zuständigkeitsvorschrift an den ge... mehr lesen...
Norm: JWG §17 Abs4
Rechtssatz: Eine Übertragung gemäß § 17 Abs 4 JWG darf nur an diejenige Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen, in deren Sprengel der neue gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes liegt, nicht aber an eine andere, zB in deren Sprengel Kindesvermögen liegt (Kind im Kinderdorf Imst; Vermögen im Sprengel von Kitzbühel). Entscheidungstexte 1 Ob 24/75 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: JWG §17 Abs4
Rechtssatz: Zur Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes zwischen Jugendämtern (vgl EvBl 1960/308 S 522) genügen nicht bloß theoretische Erörterungen darüber, bei welcher Bezirkshauptmannschaft die Führung der Vormundschaft besser dem Wohle des Kindes entspricht. Entscheidungstexte 8 Ob 273/70 Entscheidungstext OGH 01.12.1970 8 Ob 273/70 ... mehr lesen...
Norm: JWG §17 Abs4
Rechtssatz: Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes nach dieser Gesetzesstelle entspricht dem prozessualen Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes (vgl § 76 JN). Entscheidungstexte 1 Ob 146/60 Entscheidungstext OGH 04.05.1960 1 Ob 146/60 Veröff: EvBl 1960/308 S 522 5 Ob 43/75 Entscheidungstext OGH 08.04.197... mehr lesen...
Norm: TWG §17 Abs4
Rechtssatz: Die sechsmonatige Klagefrist im § 17 Abs 4 TWG ist eine Ausschlußfrist. Entscheidungstexte 2 Ob 652/59 Entscheidungstext OGH 04.03.1960 2 Ob 652/59 Veröff: JBl 1960,493 = ZVR 1960/347 S 238 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0075744 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcABGB §1313aFG §22 Abs2TWG §1TWG §17 Abs4
Rechtssatz: Keine Haftung der Telegraphenanstalt nach § 1313 a ABGB für Schäden, die auf den Leitungsbau zurückzuführen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 652/59 Entscheidungstext OGH 04.03.1960 2 Ob 652/59 Veröff: JBl 1960,493 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...