RS Vwgh 1988/9/23 87/17/0221

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs1 idF 1987/325;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, weswegen im Beschwerdefall, in welchem Antrag der Bfr auf nachträgliche Erteilung einer Haltungsbewilligung für Zuchtsauen und Mastschweine als sogen. "verspäteter Wahrungsanspruch" zu werten und demgemäß als Neuantrag zu behandeln war, jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des § 13 Abs 1 VWG "Gewährleistung stabiler Verhältnisse auf den betroffenen Märkten" nicht erfüllt ist, also die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid mit Recht angenommen hat, dass jede weitere Haltungsbewilligung für die genannten Tierarten eine Verstärkung der instabilen Marktverhältnisse bewirkt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170221.X02

Im RIS seit

06.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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