Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ViehWG §13 Abs1;Rechtssatz
Bei der Verwaltungsübertretung nach § 13 Abs 1 ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach § 5 Abs 1 VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170153.X02Im RIS seit
12.05.1989Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009