RS Vwgh 1989/5/12 87/17/0153

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Veröffentlicht am 12.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 13 Abs 1 ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach § 5 Abs 1 VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170153.X02

Im RIS seit

12.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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